Beim Transport von gefährlichen Gütern hat der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt höchste Priorität. Ein entscheidender Faktor ist die richtige Umschließung der Stoffe.

Gefahrgutumschließungen sind Hilfsmittel für den sicheren Transport von Gefahrstoffen. Dazu gehören unter anderem Verpackungen wie Kleingebinde für Flüssigkeiten (z. B. Fässer oder Spraydosen), ortsbewegliche Druckgeräte für Gase (z. B. Gasflaschen oder Gaskartuschen) bis hin zu Tanks von Eisenbahn-Kesselwagen, Straßentankfahrzeugen, Tankcontainer und  Großpackmittel wie IBC.

Rechtliche Grundlagen der Gefahrgutumschließung

Je nach Transportweg Straße, Schiene, Binnengewässer oder Seefahrt kommen verschiedene Regelwerke und Vorschriften für die Gefahrgutumschließungen zum Tragen. Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen zählen: 

  • ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
  • RID (Gefahrgutbeförderung auf der Schiene)
  • IMDG-Code oder US-DOT (Seeverkehr)
  • GGVSEB, GGVSee (Deutsche Gefahrgutverordnungen)

Für ortsbewegliche Druckgeräte kommt zusätzlich die ODV (bzw. TPED) zum Einsatz.

Jede Umschließungsart unterliegt klar definierten Bau- und Prüfanforderungen, die in den jeweiligen Kapiteln des ADR und RID festgelegt sind. Die Regelwerke schreiben außerdem die Zulassung durch eine anerkannte Inspektionsstelle für Gefahrgutumschließungen sowie regelmäßige Prüfungen vor. So wird sichergestellt, dass Gefahrstoffe jederzeit sicher transportiert werden können.

Eine Klassifizierungsübersicht der Gefahrgutumschließungen können Sie hier als PDF herunterladen.

 

TÜV Hessen als starker Partner für Gefahrgutumschließungen

Mit TÜV Hessen erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern erhöhen aktiv die Sicherheit für Menschen, Anlagen und Umwelt. Unsere erfahrenen Inspektoren und Gefahrgutbeauftragen verfügen über alle notwendigen Zulassungen und das Fachwissen, um Sie kompetent und effizient zu unterstützen – unabhängig von Umschließungstyp und Transportweg.

Erstmalige und Wiederkehrende Prüfungen von Gefahrgutumschließungen

Bevor eine Gefahrgutumschließung erstmals im regulären Betrieb eingesetzt werden darf, ist eine erstmalige Prüfung vor Inbetriebnahme nach ADR-Vorgaben gesetzlich vorgeschrieben. Diese Prüfung bestätigt, dass Verpackung oder Behälter für die vorgesehenen Gefahrstoffe geeignet sind und alle Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Auch im laufenden Betrieb steht die Sicherheit an erster Stelle. Regelmäßige wiederkehrende Prüfungen sorgen dafür, dass Behälter auch unter den hohen Belastungen des täglichen Einsatzes zuverlässig und sicher bleiben. Dabei können Materialermüdungen, Beschädigungen oder mögliche Undichtigkeiten frühzeitig erkannt werden. So wird die Unversehrtheit der Gefahrgutumschließungen nachgewiesen und das Risiko von Zwischenfällen deutlich reduziert.

Garantierte Sicherheit für Ihre Gefahrguttransporte.

Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Gefahrgutumschließungen

Als anerkannte Inspektionsstelle für Gefahrgutumschließungen unterstützt Sie TÜV Hessen zuverlässig und fachkundig im sicheren Umgang mit Gefahrgut. Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Umschließungen – praxisnah, effizient und gesetzeskonform.

Unsere Leistungen umfassen: 

  • Baumusterprüfungen: Für die zügige Zulassung neuer Produkte für den Markt ist eine Baumusterprüfung unerlässlich. Wir beurteilen die Eignung ihrer Umschließungsarten und schaffen so die Grundlage für eine sichere und erfolgreiche Zulassung.
     
  • Herstellungsüberwachung: Nach der Produkteinführung stellen wir sicher, dass jedes gefertigte Exemplar den Vorgaben des geprüften Musters entspricht. So gewährleisten Sie eine gleichbleibend hohe Qualität und minimieren potenzielle Risiken.
     
  • Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen: Vor der Inbetriebnahme ist eine erstmalige Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus führen wir – je nach Umschließungsart und Intervall – wiederkehrende Prüfungen auf Dichtheit, Festigkeit und Unversehrtheit durch.
     
  • Anerkennung als Schweißbetrieb gemäß Absatz 6.8.2.1.23 ADR/RID: Schweißarbeiten bei derHerstellung, Reparatur oder Änderung von Gefahrgutmschließungen dürfen ausschließlich von anerkannten Schweißbetrieben durchgeführt werden. TÜV Hessen begleitet Sie zuverlässig durch den Anerkennungsprozess gemäß ADR/RID.
     
  • Schulungen:  In unseren praxisnahen Schulungen vermitteln wir fundiertes  Fachwissen für den sicheren Umgang mit Gefahrgut. Unser Schulungsangebot umfasst unter anderem:
    • Sachkunde IBC
    • Prüfung von CSC-Rahmen
    • Befähigte Person für Druckanlagen auf Schienenfahrzeugen

Ihre Vorteile: 

  • Rechtssicherheit: Sie erhalten Gewissheit, dass Ihre Gefahrgutumschließung allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
     
  • Erhöhte Sicherheit: Mit unseren Prüfungen minimieren Sie das Risiko von Leckagen und gefährlichen Situationen während des Transports.
     
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten: Wir unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Vorgaben für den Transport gefährlicher Güter zuverlässig einzuhalten.
     
  • Vermeidung von Transport- oder Produktionsverzögerungen: Transportverzögerungen sind ein häufiger Pain Point im Gefahrgutbereich. TÜV Hessen wirkt dem gezielt entgegen: Mit mobilen Prüfungen direkt bei Ihnen vor Ort, flexibler Terminplanung sowie der Bündelung mehrerer Prüfungen in einem Termin integrieren wir unsere Leistungen nahtlos in Ihre bestehenden Abläufe – ohne unnötige Ausfallzeiten