Druckbehälter sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überwachungsbedürftige Anlagen. Der in den Behältern und Rohrleitungen vorhandene innere Überdruck kann bei Beschädigungen oder Materialmängel enorme Gefahren für Mensch und Umgebung bedeuten. Um das Risikopotenzial zu minimieren und einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, müssen die Anlagen daher vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Gerne übernimmt TÜV Hessen als ZÜS die Druckprüfung Ihrer Behälter - inklusive Dokumentation und Erstellung der Prüfbücher. 

 

Prüffristen, Prüfumfang und Prüfzuständigkeit

Die Prüffristen, Art und Umfang der Prüfungen sowie die Anlagenabgrenzung werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der BetrSichV ermittelt. Die Prüffrist variiert dabei in Abhängigkeit von Volumen, Druck sowie Füllmittel und darf die in der BetrSichV genannte Höchstfrist von 10 Jahren für die gesamte Anlage nicht überschreiten

Die Prüfungen im Detail:

  • Vor der Erstinstallation und bei Veränderungen der Druckanlagen ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme erforderlich. 
  • Bei der wiederkehrenden Prüfung der Anlagenteile während des Betriebs ist in der Regel alle fünf Jahre eine innere Prüfung fällig, bei der das Innere des Behälters auf Korrosion und Schäden an den Schweißnähten untersucht wird. In einem Intervall von zehn Jahren muss eine Festigkeitsprüfung der Druckluftbehälter vorgenommen werden. 

Bestimmte Druckbehälter mit geringerem Gefährdungspotenzial und einem Druckinhaltsprodukt unter 1000 bar x Liter dürfen entsprechend der Tabellen der BetrSichV auch von einer zur Prüfung befähigten Person (bP) kontrolliert werden. 

 

Unsere Dienstleistungen rund um Druckbehälter im Überblick

  • Entwurfsprüfung von Druckgeräten nach der Druckgeräterichtlinie (PED 2014/68/EU)
  • Projektbegleitende Prüfung schon in der Planungsphase sowie bei Umbaumaßnahmen, um einen schnellstmöglichen und effizienten Ablauf sicherzustellen
  • Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie (DGRL)
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung 
  • Überwachung der Prüffristen mit fristgerechter Erinnerung bei Fälligkeit
  • Durchführung sämtlicher notwendigen Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung an Druckbehältern und Anlagenteilen - von der Prüfung vor Inbetriebnahme bis hin zu den wiederkehrenden Prüfungen wie innere Prüfung, äußere Prüfung und Festigkeitsprüfung
  • Dokumentation und Erstellung von Prüfbüchern
  • Durchführung von Baumusterprüfungen
  • Kontrolle von Prüfprogrammen für Rohrleitungen
  • Lehrgänge für befähigte Personen und Weiterbildungsseminare für Druckbehältersachkundige
  • sicherheitstechnische Bewertungen
  • Erstellung von Schadensgutachten
  • sachkundige Begleitung bei Planung, Genehmigungsverfahren, Vergabe und Lieferung, Montage und Instandsetzungsarbeiten

 

Neue UKCA-Zertifizierung für den britischen Markt

Nach dem Brexit benötigen Druckgeräte zukünftig das neue UKCA-Kennzeichen (United Kingdom Conformity Assessed) für die Inverkehrbringung in Großbritannien. Die neue Zertifizierung löst in UK ab 1. Januar 2023 das bisher verwendete CE-Kennzeichen ab. Auch bereits zertifizierte Druckgeräte benötigen dann die neue Zertifizierung für den britischen Markt (England, Wales und Schottland). 

Gerne unterstützen wir Sie bei der fristgerechten UK-Zertifizierung Ihrer Produkte und helfen Ihnen bei Fragen zum Zertifizierungsprozess weiter. 

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Ihre Vorteile

  • Unsere erfahrenen Sachverständigen bieten alle Leistungen rund um die Überprüfung Ihrer Druckbehälter aus einer Hand
  • Sie erhöhen die Sicherheit der Anlage und sorgen für einen zuverlässigen Betrieb
  • Sie erfüllen die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und verringern das Unfallrisiko
  • Sie erhalten eine rechtssichere Dokumentation und minimieren damit Ihr Haftungsrisiko 

Haben Sie noch Fragen zur Prüfung von Druckbehältern oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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Gerne prüfen wir Ihre

  • Druckbehälteranlagen
  • Flüssiggasanlagen
  • Druckbehälteranlagen in der Chemie- und Verfahrenstechnik
  • Sprinkleranlagen
  • Rohrleitungsanlagen

 

Datenschutzhinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Prüfung Ihrer technischen Anlage


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