Ihr netDocX-Prüfbericht
Der zentrale Ort für die digitale Organisation Ihrer Anlagenprüfung.
Zusätzlich bieten wir Ihnen Sicherheitsbetrachtungen und Schadensgutachten über Anlagen zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen sowie die bisherigen Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten, die inzwischen unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fallen.
Wir prüfen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Anlagenverordnung / Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mitgeltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien werden integrativ bei Begutachtung sofern gewünscht oder gesetzlich gefordert bei der Prüfung einbezogen bzw. berücksichtigt. Dies sind u.a.:
Sie werden von der unteren Wasserbehörde schriftlich informiert, wenn die Prüfung Ihrer Tankanlage fällig ist. Unterirdische Heizöllagerbehälter sind alle fünf Jahre, innerhalb von Schutzgebieten/Überschwemmungsgebieten alle zweieinhalb Jahre zu prüfen. Oberirdische Heizöllagerbehälter mit einem Fassungsvermögen über 10.000 Liter außerhalb von Schutzgebieten/Überschwemmungsgebieten sowie mit einem Fassungsvermögen über 1.000 Liter Heizöl innerhalb von Schutzgebieten/Überschwemmungsgebieten sind ebenfalls alle fünf Jahre durch Sachverständige zu prüfen. Für Heizölverbraucheranlagen außerhalb eines Wasserschutzgebietes und mit weniger als 10.000 Liter Füllmenge besteht keine Pflicht für regelmäßige Sicherheitsprüfungen. Der Betreiber ist jedoch für die Sicherheit seines Tanks verantwortlich, deshalb empfehlen wir hier eine Prüfung durch uns alle fünf Jahre.
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Diese Dienstleistung unterstützt Sie bei der Erreichung der folgenden Ziele für nachhaltige Entwicklung:
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