Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 27. Juni 2025

TÜV Hessen ist bemüht, seine Webauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.tuev-hessen.de, www.tuev-kids.de, www.proficert.de, www.tuev-club.de und www.sustainability-blog.de.

Ein Webauftritt ist barrierefrei, wenn alle Inhalte

  • leicht wahrnehmbar,
  • gut bedienbar,
  • einfach verständlich und
  • robust bzw. kompatibel mit assistiven Technologien sind.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 auf Basis einer Selbstbewertung und Bewertung durch unsere Agentur erstellt und wird regelmäßig aktualisiert.

Ist der Webauftritt aktuell barrierefrei?

Unsere Internetseite ist schon jetzt weitgehend barrierefrei, sie entspricht in großen Teilen den Vorgaben des BFSG. Einige Barrieren gibt es noch. Wir arbeiten laufend daran, diese Barrieren immer weiter abzubauen. Dabei werden wir von Barrierefreiheits-Experten unterstützt.

Wo gibt es noch Barrieren?

Bei PDF-Dateien:

  • Manche PDF-Dateien sind zum Teil nicht barrierefrei.
  • Das betrifft vor allem Inhalte, die nicht für aktuelle rechtliche Abläufe oder aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden und die vor dem Stichtag des Inkrafttretens des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 erstellt oder aktualisiert wurden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir diese PDF-Dateien nicht barrierefrei aufbereiten, da der Aufwand der Nachbearbeitung nicht im Verhältnis zum Nutzen steht (unverhältnismäßige Belastung nach § 17 BFSG). Zudem liegen uns zum Teil Dokumente, die von Dritten (z. B. anderen kooperierenden Organisationen, Projekt­partnern u. a.) bereitgestellt werden, leider nicht barrierefrei vor.
  • Vorübergehend auch bei neueren PDFs

Bei einzelnen Elementen:

  • Das Cookie-Consent Widget ist nicht komplett barrierefrei
  • Für Videos fehlen barrierefreie Alternativen
  • Bilder und grafische Bedienelemente haben nicht immer passende Alternativtexte
  • Einige Call-to-Action Bedienelemente erfüllen noch nicht überall die Mindest-Kontrastanforderungen

Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten des Webauftritts von TÜV Hessen aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

E-Mail: [email protected]

TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
(TÜV Hessen)
Robert-Bosch-Straße 16
64293 Darmstadt
Tel.: 06151 600-0
Fax: 06151 600-600

 

 

Zuständige Aufsichtsbehörde

Für die Überwachung der Barrierefreiheit unserer Websites ist ab 28. Juni 2025 die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig. Sie wird als gemeinsame Einrichtung der Bundesländer mit Sitz in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) tätig werden.

Die MLBF ist bis zur formalen Errichtung unter folgender Anschrift erreichbar:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.