Zu Ihrer eigenen Absicherung gegenüber Berufsgenossenschaften und Behörden sowie im Hinblick auf die Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter
ist es erforderlich, in belasteten Arbeitsbereichen eine Arbeitsplatzmessung nach TRGS 402 zu erstellen.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, die dazu dient, Risiken systematisch zu erkennen, gezielte Schutzmaßnahmen zu ergreifen und alle Informationen lückenlos zu dokumentieren.
Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer dann durchgeführt werden, wenn Veränderungen im Arbeitsumfeld auftreten. Typische Anlässe sind:
- Aufnahme neuer Tätigkeiten oder Arbeitsplätze (Erstbeurteilung)
- Einführung neuer Maschinen, Anlagen oder Arbeitsstoffe
- Wesentliche Änderungen von Arbeitsabläufen, Rechtsvorschriften oder Stand der Technik
- Neue arbeitsmedizinische Erkenntnisse
- Störfälle, Havarien, Arbeitsunfälle oder Beinahe-Unfälle
- Auftreten von Berufskrankheiten
- Neue gesetzliche Vorgaben
Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung:
Abhängig von der entsprechenden Gefährdungskategorie bilden u.a. die folgenden Regelwerke die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in Unternehmen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Unfallverhütungsvorschriften der DGUV
Mögliche Handlungsfelder von Gefährdungsbeurteilungen können sein:
- Maschinen und Anlagen
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Strahlung/Röntgengeräte
- Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Weitere Dienstleistungen im Überblick
Eine Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für wirksame Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen. Ein umfassendes Sicherheitskonzept verknüpft diese Beurteilung mit weiterführenden Schritten, um Mitarbeitende und Betriebsmittel nachhaltig zu schützen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung ergänzender Maßnahmen:
- Anlagenkataster
Systematische Erfassung und Dokumentation aller technischen Anlagen im Betrieb. - Gefahrstoffkataster
Übersichtliche und rechtssichere Zusammenstellung aller im Unternehmen eingesetzten Gefahrstoffe. - Lagerkonzepte gemäß TRGS 510 und AwSV
Entwicklung gesetzeskonformer Lagerlösungen für Gefahrstoffe. - Betriebsanweisungen (z.B. nach GefStoffV, ArbSchG, BetrSichV)
Erstellung anwendungsgerechter Anweisungen für den sicheren Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen. - Unterweisungen und Schulungen
Durchführung zielgruppengerechter Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Dokumentation
Lückenlose und revisionssichere Dokumentation aller Maßnahmen, Prüfungen und Ergebnisse. - Sicherheitsaudits und Fortschreibung
Regelmäßige Überprüfung bestehender Gefährdungen sowie Bewertung der Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen.


