Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, die dazu dient, Risiken systematisch zu erkennen,  gezielte Schutzmaßnahmen zu ergreifen und alle Informationen lückenlos zu dokumentieren.

 

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer dann durchgeführt werden, wenn Veränderungen im Arbeitsumfeld auftreten. Typische Anlässe sind:

  • Aufnahme neuer Tätigkeiten oder Arbeitsplätze (Erstbeurteilung)
  • Einführung neuer Maschinen, Anlagen oder Arbeitsstoffe
  • Wesentliche Änderungen von Arbeitsabläufen, Rechtsvorschriften oder Stand der Technik
  • Neue arbeitsmedizinische Erkenntnisse
  • Störfälle, Havarien, Arbeitsunfälle oder Beinahe-Unfälle
  • Auftreten von Berufskrankheiten
  • Neue gesetzliche Vorgaben


Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung:

Abhängig von der entsprechenden Gefährdungskategorie bilden u.a. die folgenden Regelwerke die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in Unternehmen.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Unfallverhütungsvorschriften der DGUV

 

 

Mögliche Handlungsfelder von Gefährdungsbeurteilungen können sein:

  • Maschinen und Anlagen
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Strahlung/Röntgengeräte
  • Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
     


Weitere Dienstleistungen im Überblick

Eine Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für wirksame Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen. Ein umfassendes Sicherheitskonzept verknüpft diese Beurteilung mit weiterführenden Schritten, um Mitarbeitende und Betriebsmittel nachhaltig zu schützen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung ergänzender Maßnahmen:

  • Anlagenkataster
    Systematische Erfassung und Dokumentation aller technischen Anlagen im Betrieb.
  • Gefahrstoffkataster
    Übersichtliche und rechtssichere Zusammenstellung aller im Unternehmen eingesetzten Gefahrstoffe.
  • Lagerkonzepte gemäß TRGS 510 und AwSV
    Entwicklung gesetzeskonformer Lagerlösungen für Gefahrstoffe.
  • Betriebsanweisungen (z.B. nach GefStoffV, ArbSchG, BetrSichV)
    Erstellung anwendungsgerechter Anweisungen für den sicheren Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen.
  • Unterweisungen und Schulungen
    Durchführung zielgruppengerechter Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Dokumentation
    Lückenlose und revisionssichere Dokumentation aller Maßnahmen, Prüfungen und Ergebnisse.
  • Sicherheitsaudits und Fortschreibung
    Regelmäßige Überprüfung bestehender Gefährdungen sowie Bewertung der Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen.

TÜV Hessen begleitet Sie durch den gesamten Prozess.*
Fragen Sie einen unverbindlichen Termin an.
 

*Bewertungen, die im Zusammenhang mit prüfpflichtigen Anlagenteilen gemäß den Vorgaben zugelassener Überwachungsstellen (ZÜS) stehen, sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

Ablauf der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Umsetzung berücksichtigen wir selbstverständliche Ihre individuellen Anforderungen. Im Allgemeinen wird die Gefährdungsbeurteilung in sieben aufeinander abgestimmten Schritten durchgeführt.

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen 

    Für welche Bereiche soll die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

  2. Gefährdungen ermitteln

    Welche Gefährdungen können in den festgelegten Bereichen auftreten?

  3. Gefährdungen beurteilen

    Wie hoch ist das Risiko eines Schadens? Bei Industrieanlagen erfolgt die Anwendung des PAAG/HAZOP-Verfahrens.

  4. Schutzmaßnahmen festlegen

    Welche Maßnahmen können das Risiko verringern?
    Können Gefährdungen durch konstruktive Maßnahmen eliminiert werden?
    Falls nicht, erfolgt die Auswahl geeigneter Maßnahmen nach dem TOP-System (Technisch, Organisatorisch, Persönlich): 

    • Technische Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn Gefahren nicht beseitigt werden können.
    • Organisatorische Maßnahmen ergänzend einsetzen.
    • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) als letzte Maßnahme vorsehen.
       
  5. Maßnahmen umsetzen

    Die festgelegten Schutzmaßnahmen werden im Betrieb umgesetzt.

  6. Wirksamkeit überprüfen

    Zeigen die getroffenen Schutzmaßnahmen die gewünschte Wirkung?

  7. Dokumentation und Fortschreibung: 

    Werden betriebliche Änderungen vorgenommen oder muss die Wirksamkeit der Maßnahmen optimiert werden, erfolgt eine Anpassung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

     

Ihre Vorteile

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Pragmatische Umsetzung rechtlicher und behördlicher Anforderungen
  • Reduzierung von Unfällen, Ausfallzeiten und Haftungsrisiken
  • Optimierung von Betriebsabläufen und Arbeitsschutzstandards
  • Umfassendes Schutzkonzept aus einer Hand
  • Fundierte Expertise und langjährige Erfahrung
  • Maximale Sicherheit durch zielgerichtete Schutzmaßnahmen
  • Erhöhung der Qualitätssicherung

Sustainable Development Goals (SDGs)

Diese Dienstleistung unterstützt Sie bei der Erreichung der folgenden Ziele für nachhaltige Entwicklung:

(Klicken Sie auf ein Ziel für eine Erläuterung.)