Die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) regelt die Anforderungen an ein Elektrokleinstfahrzeugen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Nur wenn ein Fahrzeug alle technischen Anforderungen erfüllt, darf es offiziell im Straßenverkehr von Fahrern ab 14 Jahren genutzt werden. Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung sind nicht vorgesehen. Die neue Verordnung ersetzt die bisher gültige Mobilitätsverordnung (MobHV – für “Segways”).

Wann erfüllt ein Fahrzeug alle technischen Anforderungen?

In Deutschland dürfen nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) haben.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Für die Serienfertigung von Fahrzeugen können Fahrzeughersteller oder Importeure eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) beantragen (§20 StVZO). Dazu benötigen sie ein Gutachten einer amtlich anerkennten Stelle wie z.B. TÜV Hessen. Das Gutachten wird erstellt aufgrund von Tests an Prototypen.

Einzelbetriebserlaubnis (EBE) Liegt für ein Fahrzeug keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor oder soll ein Einzelfahrzeug in den Verkehr gebracht werden, ist dies grundsätzlich durch eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) möglich. Das Fahrzeug muss dabei ebenso ausnahmslos alle technischen Anforderungen erfüllen, die für seine Fahrzeugklasse (z.B. Elektrokleinstfahrzeug in Form eines E-Scooters) gelten. Diese Einzelabnahme (auch “Vollabnahme” genannt) kann von TÜV Hessen durchgeführt werden. Erfüllt das Fahrzeug die Voraussetzungen, bescheinigen wir den ordnungsgemäßen Zustand in Form eines Gutachtens gemäß §21 StVZO. Dieses Gutachten braucht die Genehmigungsbehörde (Zulassungsstelle), um die Fahrzeugdokumente auszustellen. Mit den Fahrzeugdokumenten wiederum kann bei einer Versicherung die Versicherungsplakette gekauft und das Fahrzeug dann offiziell im Straßenverkehr genutzt werden.

Welche E-Scooter haben eine Zulassung für den Straßenverkehr?

Worauf Sie beim Kauf eines E-Scooters achten sollten:

ECE-R10 (EMV-Nachweis für Kfz)

In vielen Fällen ist ein Scooter nicht für den „Straßeneinsatz“ geeignet, weil die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Nachweis) nicht nach den Vorschriften für Fahrzeuge geprüft wurde. Viele internationale Hersteller haben zwar einen Nachweis in Form der „CE-Kennung“ und bescheinigen dabei die Konformität zu „Geräten“ oder „Spielzeugen“, aber eben nicht die für Fahrzeuge. So ein Nachweis reicht leider nicht für eine positive Begutachtung aus, weil die Anforderungen für Fahrzeuge deutlich höher, aufwendiger und teurer sind. Fragen Sie daher den Hersteller über seinen Support an, ob er einen Nachweis gemäß ECE-R10 (EMV-Nachweis für Kfz) für Ihr Modell liefern kann. Wundern Sie sich aber nicht, wenn statt einer konkreten Nachweisdatei plötzlich haufenweise Nachweise mit asiatischen und internationalen Richtlinien für „Irgendwas“ geliefert werden, die angeblich „gleichwertig“ sein sollen.

Anti-Manipulations-Sicherheit

Ein ebenso wichtiger Prüfpunkt ist die "Anti-Manipulations-Sicherheit". Das bedeutet, dass man den Scooter nicht „frisieren“ können darf. Recherchieren Sie im Internet, ob es frei zugängliche Apps oder andere technische Dinge gibt, die eine "einfache" Manipulation ermöglichen. Bietet der Hersteller schon verschiedene Leistungs-/Geschwindigkeits-Modi, "Powerpacks" oder Ähnliches für Ihr Modell an, wird der glaubhafte Nachweis für die Manipulationssicherheit schwierig.

Beleuchtung

Die Beleuchtung bei "Spielzeugen" ist meist mit einfachen LED-Leuchten realisiert, jedoch ist die Beleuchtungseinheit nicht nach Kfz-Vorschriften ausgeführt. Um Kfz-Anforderungen zu erfüllen, muss ein Prüfzeichen (E-Zeichen oder "Prüfwelle mit K") vorhanden sein. Meistens ist es für eine Einzelbegutachtung notwendig die serienmäßige Beleuchtung stillzulegen und ersatzweise eine geeignete, geprüfte Fahrradbeleuchtung mit Prüfzeichen neu anzubauen.

 

Kosten

Ca. 200 – 300€ kostet ein Gutachten für die Einzelbetriebserlaubnis (EBE) an einem Elektrokleinstfahrzeug. Geprüft wird „nur“ ein E-Scooter, aber der Prüfaufwand ist relativ hoch. Die Prüfung findet statt auf einer speziellen Prüffläche durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (Ingenieur). Alle Anforderungen, die nicht seitens des Herstellers ausreichend dokumentiert sind, müssen neu geprüft werden. Muss ein EMV-Test nach ECE-R10 durchgeführt werden, weil keine EMV-Prüfungsunterlagen seitens des Herstellers vorliegen, sind sogar mit deutlich höheren Kosten zu rechnen. Oftmals ist deshalb ein Gutachten zur Einzelbetriebserlaubnis wirtschaftlich nicht sinnvoll, denn es übersteigt die Kosten eines neuen E-Scooters mit ABE um ein Vielfaches.

 

Ausblick: Neue E-Scooter mit ABE

Viele Hersteller entwickeln zur Zeit neue E-Scooter, welche die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) erfüllen. Diese neuen Modelle mit ABE werden in Kürze verfügbar sein. Die Preise für einen E-Scooter werden vermutlich fallen, sobald hinreichend viele Modelle frei verkäuflich angeboten werden.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) veröffentlicht eine Liste aller Elektrokleinstfahrzeuge, die für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen sind. Hier erhalten Sie den Überblick der zugelassenen Elektrokleinstfahrzeuge*


 

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