Europäisierung im Metallbau

Bestätigung der werkseigenen Kontrolle nach DIN EN 1090 und Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Seit 1. Juli 2013 ist in Europa die neue Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO) vollständig gültig. Umgesetzt wird die Verordnung unter anderem durch die Anwendung von harmonisierten Normen, welche die bisher gültigen nationalen Normen ersetzen. So löst die Normenreihe DIN EN 1090 beispielsweise die DIN 18800-7 für Stahlbau sowie die DIN V 4113-3 für Aluminiumkonstruktionen ab.

Die BauPVO verpflichtet in Verbindung mit der Normenreihe DIN EN 1090 spätestens ab 1.7.2014 jeden, der tragendende Bauteile aus Stahl und Aluminium in EU-Staaten in Verkehr bringen möchte, u. a. zur CE-Kennzeichnung seiner Produkte.

Bei fehlendem CE-Kennzeichen drohen z. B. im Schadensfall rechtliche Konsequenzen.

Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist eine sogenannte Konformitätsbewertung. Ihre wesentlichen Elemente sind:

  • Erstprüfung der Produkte durch den Hersteller
  • fertigungsbegleitende Produktüberprüfungen nach festgelegten Überwachungs- und Prüfplänen im Werk
  • Einrichtung werkseigene Produktionskontrolle
  • Aufrechterhaltung werkseigene Produktionskontrolle
  • Zertifizierung werkseigene Produktionskontrolle durch eine anerkannte und unabhängige Stelle

Mit einer Zertifizierung können Sie im bauaufsichtlichen Bereich nachweisen, dass Sie entsprechende Anforderungen der BauPVO bzw. DIN EN 1090 Normenreihe einhalten und werden befugt, Ihre Stahl- und Aluminiumprodukte mit dem CE-Kennzeichen zu versehen.

 

Die Auditierung und Zertifizierung erfolgt über ein Unternehmen der TÜV SÜD Group.

Downloads