Lernen Sie die sicherheitstechnischen Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise sowie die Handhabung des Lecksuchsprays kennen.
In unserem Kurs werden die sicherheitstechnischen Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise erklärt, sowie der Einsatz und die Handhabung des Lecksuchsprays. Thema ist die Handhabung des Lecksuchsprays, der Einbau einer Gasanlage und deren Komponenten, die Durchführung einer Gasanlagenprüfung und Gassystemeinbauprüfung.
Das TÜV Hessen Schulungscenter Grünberg ist ein zertifiziertes Schulungszentrum für (GSP) Gassystemeinbauprüfungen gemäß §41 a StVZO im Bereich der Umrüstung auf Autogas.
Information zu Fahrzeugen mit Gasanlagen
Gasanlagen (CNG / LNG), die in neuen Fahrzeugtypen (Serienfahrzeugen) eingebaut sind, müssen auf Grundlage der internationalen (UN) Regelungen ECE-R 67/1 (Flüssiggas) oder ECE-R 110 (Erdgas) bauartgenehmigt sein.
Einige Gasnachrüstsysteme sind nach der ECE-R 115 (LPG- und CNG-Nachrüstsysteme) genehmigt. Nachrüstsysteme, die keine ECE-R 115 Genehmigung haben, müssen zumindest entsprechend der technischen Vorgaben der ECE-R 115 eingebaut sein.
Nach dem Einbau eines Gasnachrüstsystems ist immer eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchzuführen. Die GSP kann von anerkannten Werkstätten für ihre selbsteingebauten Gasnachrüstsysteme durchgeführt werden.
An allen Kraftfahrzeugen, die entweder serienmäßig mit einer Gasanlage ausgerüstet sind oder bei denen nachträglich ein Gasnachrüstsystem eingebaut worden ist, muss im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU) oder nach besonderen Anlässen (Unfall, Feuer, Reparatur, usw.) eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt werden.
Die GAP kann von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung der GSP- und GAP Werkstätten (wie bei der AU) erfolgt in der Regel durch einen Antrag bei der zuständigen Kfz-Innung.
Die Anerkennung als GAP-Werkstatt berechtigt allerdings nicht zur Durchführung der Gassystemeinbauprüfung (GSP). Die Anerkennung als GSP-Werkstatt beinhaltet die GAP-Berechtigung.
Als anerkannte GSP- und GAP-Schulungsstätte führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen durch. Für GAP die Erst- und Wiederholungsschulung, für GSP die Wiederholungsschulung.