Wir von TÜV Hessen führen für Sie die wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen (WSP) an Ihrer Windenergieanlage im laufenden Betrieb durch und schaffen die besten Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb. Die erforderlichen Prüfintervalle ergeben sich individuell aus der Genehmigung der Typenprüfung und den gutachterlichen Stellungnahmen zur Windenergieanlage (WEA).

Unsere Prüfsachverständigen ermitteln den Ist-Zustand der Anlagen. Dafür nehmen sie eine Inaugenscheinnahme vor und prüfen die Sicherheitseinrichtungen auf Funktionalität, Wirksamkeit und Betriebssicherheit. Die WSP wird anschließend in einem Prüfbericht dokumentiert. So unterstützen wir Sie umfassend und individuell, damit Ihre Windenergieanlage profitabel für Sie arbeitet.

 

Unsere Leistungen für wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen vor Inbetriebnahme im Überblick

  • Prüfung Servicelift / Befahranlage
  • Prüfung von Kran, Winde, Leiter und persönlicher Schutzausrüstung
  • Prüfung der elektrischen Anlage nach DGUV V3, DIN VDE 0105-100, VDS Klausel 3602
  • Prüfung Branderkennungssystem
  • Prüfung Löschanlage bzw. Löscheinrichtung
  • Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten
  • Thermographie
  • SF6 Überprüfung an gasisolierter Hoch- und Mittelspannungsanlage
  • Blitzschutzprüfung analog der EN 61400-24 (VDE 0127-24)

Haben Sie weitere Fragen zur Prüfung von Windenergieanlagen oder möchten Sie ein Angebot anfordern? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Rufen Sie uns an

069 7916-300 /-252

E-Mail

Kontakt

Weitere Themen

  • Abstimmungen mit Aufsichtsbehörden (z.B. Brandschutz)
  • Unterstützung bei der Ermittlung der Waldbrandgefährdung
  • Unterstützung bei der Berechnung der Löschwasserversorgung
  • Erstellen von Feuerwehrplänen
  • Erstellen von Flucht-und Rettungsplänen
  • Erstellen von Brandschutzordnungen
  • Ausstellung von Übereinstimmungserklärungen zum Brandschutzkonzept