Leichtflüssigkeitsabscheider nach Anhang 49: "Mineralölhaltiges Abwasser"

Die Prüfung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen mit mineralölhaltigem Abwasser umfasst auch die nachgeschaltete Abwasserbehandlung z. B. an Waschhallen, Waschplätzen und Werkstätten. Der Prüfzyklus ist seit September 2001 auf 2 1/2 Jahre festgelegt.

Die Ausführung und welche Anlagen geprüft werden, regelt die IndirekteinleiterVwV. Hier sind alle Anlagen zu bewerten, die nicht unter die Erlaubnispflicht fallen: Das bedeutet, die durch Vorlage einer Anzeige der Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen in geringen Mengen von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind.

Die Prüfung muss der Betreiber bei der sachverständigen Stelle anmelden. Selbstverständlich übernimmt der TÜV Hessen auf Wunsch auch die Verfolgung des wiederkehrenden Prüftermins. Fettabscheideranlagen die an Kantinen, Küchen u. a. Einrichtungen vorhanden sind, können durch die Sachverständigen des TÜV Hessen nach der Indirekteinleiterverordnung in Verbindung mit der DIN 4040 und der DIN EN 1825 überprüft werden.

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