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Die am 25. Juni 1987 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 87/404/EWG (EG-Richtlinie für einfache Druckbehälter) regelt das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern. Die Richtlinie ist seit dem 01.07.1992 bindend anzuwenden.
Unter dem Begriff einfache Druckbehälter fallen Druckbehälter,
Der TÜV Hessen ist als Benannte Stelle für Druckgeräte (RL 97/23/EG) unter der Ziffer 0091 in Brüssel notifiziert. Es werden Beratungen, Prüfungen und Zertifizierungen auf folgenden Gebieten angeboten:
Ferner bieten wir Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Gefahrenanalysen, Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen an.
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