TÜV Hessen Dienstleistungen

Einfache Druckbehälter

Die am 25. Juni 1987 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 87/404/EWG (EG-Richtlinie für einfache Druckbehälter) regelt das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern. Die Richtlinie ist seit dem 01.07.1992 bindend anzuwenden.

Unter dem Begriff einfache Druckbehälter fallen Druckbehälter,

  • die zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bestimmt sind,
  • die einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt sind und deren maximaler Betriebsdruck höchstens 30 bar beträgt und deren
  • Produkt aus Druck und Inhalt < 10 000 bar*l beträgt.

Der TÜV Hessen ist als Benannte Stelle für Druckgeräte (RL 97/23/EG) unter der Ziffer 0091 in Brüssel notifiziert. Es werden Beratungen, Prüfungen und Zertifizierungen auf folgenden Gebieten angeboten:

  • Konformitätsbewertungsverfahren (Überwachung der Abnahme, EG-Baumusterprüfung, EG-Entwurfsprüfung, Konformität mit der Bauart, Prüfung der Produkte, EG-Einzelprüfung)
  • Arbeitsverfahren für dauerhafte Werkstoffverbindungen (z.B. Schweißverfahren)
  • Personal für die Ausführung von dauerhaften Werkstoffverbindungen (z.B. Schweißpersonal)
  • Einzelgutachten für Werkstoffe
  • Europäische Werkstoffzulassung
  • Qualitätssicherungssysteme für Hersteller von Druckgeräten und Baugruppen
  • Qualitätssicherungssysteme für Werkstoffhersteller

Ferner bieten wir Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Gefahrenanalysen, Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen an.

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