Die am 16.09.2009 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 2009/105/EG (EG-Richtlinie für einfache Druckbehälter) regelt das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern. Die Richtlinie ist seit dem 01.07.1992 bindend anzuwenden.
Unter dem Begriff einfache Druckbehälter fallen Druckbehälter,
- die zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bestimmt sind,
- die einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt sind und deren maximaler Betriebsdruck höchstens 30 bar beträgt und deren
- Produkt aus Druck und Inhalt < 10 000 bar*l beträgt.
Der TÜV Hessen ist als Benannte Stelle für Druckgeräte (RL 97/23/EG) unter der Ziffer 0091 in Brüssel notifiziert. Es werden Beratungen, Prüfungen und Zertifizierungen auf folgenden Gebieten angeboten:
- Konformitätsbewertungsverfahren (Überwachung der Abnahme, EG-Baumusterprüfung, EG-Entwurfsprüfung, Konformität mit der Bauart, Prüfung der Produkte, EG-Einzelprüfung)
- Arbeitsverfahren für dauerhafte Werkstoffverbindungen (z.B. Schweißverfahren)
- Personal für die Ausführung von dauerhaften Werkstoffverbindungen (z.B. Schweißpersonal)
- Einzelgutachten für Werkstoffe
- Europäische Werkstoffzulassung
- Qualitätssicherungssysteme für Hersteller von Druckgeräten und Baugruppen
- Qualitätssicherungssysteme für Werkstoffhersteller
Ferner bieten wir Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Gefahrenanalysen, Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen an.
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Kontakt:
TÜV Hessen, Industrie Service
Zuständigkeitsbereich: Südhessen
Tel.: 06151 600-341
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