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Fahrzeugprüfung und Fahrzeugbegutachtung


Zu den Tätigkeitsfeldern der TÜV Service-Center gehören - im Rahmen der Fahrzeugprüfung - neben der allseits bekannten

  • Hauptuntersuchung (HU) an Kraftfahrzeugen und Anhängern gemäß § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) einschließlich der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen und Krafträdern

auch die

  • Fahrzeugbegutachtung zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Entziehung der Zulassung gemäß § 17 StVZO; z. B. nach Mängelfeststellungen an Fahrzeugen bei Verkehrskontrollen
  • Fahrzeugbegutachtung bei Veränderungen an Fahrzeugen mit und ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19 (2, 3) der StVZO
  • Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 der StVZO für Fahrzeuge, die erstmals oder nach Stilllegung (gemäß §14 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)) in den Verkehr kommen
  • Gutachten zur Erteilung einer Einzelgenehmigung gem. §13 FGV (Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
  • Gasanlagenprüfung (GAP) an Kraftfahrzeugen mit verflüssigtem Gas oder komprimiertem Gas nach § 41a StVZO
  • Gassystemeinbauprüfung (GSP) an Kraftfahrzeugen, die mit einem System nachgerüstet wurden, das dem Antrieb mit verflüssigtem Gas oder komprimiertem Gas dient
  • Gutachten zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO
  • Begutachtung/Prüfung von bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen im Einzelfall gemäß § 13 Fahrzeugteileverordnung (FTVO)
  • Gutachten über Fahrzeugumbauten zum Führen durch behinderte Personen
  • Begutachtung zur Zulassung von Fahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gemäß Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS)
  • wiederkehrende Überprüfungen von GGVS-Fahrzeugen
  • Untersuchung von Fahrzeugen gemäß BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, z. B. Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse)
  • Sicherheitsprüfungen für LKW >7,5 t und Anhänger >10 t, die schneller als 40 km/h sind.
  • Oldtimerwertgutachten und Oldtimergutachten zur Erlangung des H-Kennzeichens
  • Exportgutachten zur Zulassung von Fahrzeugen aus der Bundesrepublik Deutschland in anderen Ländern
  • Italien-/Spanien-/Portugal-Exportgutachten

Darüber hinaus bietet das TÜV Gebrauchtwagen-Zertifikat (GWZ) eine zuverlässige Dokumentation, die als fester Bestandteil für

  • die Beurteilung des Fahrzeugzustandes
  • und die Absicherung von Gewährleistungsansprüchen bei gewerblichen Verkäufern dient.

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