Werden Gebäude als Arbeitsstätten genutzt, sind gemäß Bauvorlagenerlass, Anlage 3, Nr 1.1, die Belange des baulichen Arbeitsschutzes gemäß der aktuellen Arbeitsstättenverordnung bei der Planung von Vorhaben zu berücksichtigen.

 

Unsere Dienstleistung im Überblick

  • Bewertung der Arbeitsstätte hinsichtlich Raumvolumen, Fläche und Lüftungsmöglichkeiten. 
  • Prüfung der Fenster, Türen, Tore und Verkehrswege auf Dimensionierung und Lage vor Beginn der Bauarbeiten
  • Bewertung von besonderen Einrichtungen, wie Fahrtreppen, Laderampen oder Steigleitern, auf potenzielle Gefahrenquellen
  • Prüfung der Maßnahmen zum Brandschutz, sowie Rettungswege und Notausgänge
  • Auf Wunsch: Bewertung der Ergonomie und Ausstattung der Arbeitsstätte, Sanitärräume und die Mittel zur Ersten Hilfe

 

Ihre Vorteile einer Stellungnahme zum baulichen Arbeitsschutz von TÜV Hessen

  • Entlastung des Bauherrn
  • Kostenreduzierung
  • Zeitersparnis
  • Rechtssicherheit
  • Qualitätssicherung