Double-opt-in, Privacy-Shield, Cookie-Banner – die europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO – ist für viele Unternehmen nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln. Ziel der DSGVO ist es, den Datenschutz europaweit zu schärfen und so die Rechte der Betroffenen zu stärken. Mittlerweile haben die Aufsichtsbehörden teils empfindliche Strafen gegen Unternehmen verhängt, die den Datenschutz nicht einhalten.

Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie großen Konzernen sind entsprechend vielfältig. Sie müssen nicht nur ständig die aktuelle Rechtlage im Blick haben, sondern diese auch ins Tagesgeschäft integrieren. Keine leichte Aufgabe, eine rechtskonforme, pragmatische und funktionierende Datenschutzorganisation aufzubauen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann entlasten. 

 

Datenschutz – ein Gesamtpaket

Mit Ihnen gemeinsam lösen wir die Herausforderung Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Sie mit:

  • Externer Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutzberatung

 

Warum ein externer Datenschutzbeauftragter?

Einen Datenschutzbeauftragten benötigen alle Unternehmen in Deutschland, wenn mehr als 20 Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten (Erhebung und Nutzung). Sollte Ihr Unternehmen weniger als 20 Mitarbeiter haben, benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten, wenn Sie entweder besonders sensible Daten (z. B. über Gesundheit, Religion etc.) verarbeiten oder es zur Kerntätigkeit Ihres Unternehmens gehört, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen oder zu übermitteln. 

Mit einem externen Datenschutzbeauftragten von TÜV Hessen setzen Sie auf einen speziell geschulten Dienstleister, der sich um den betrieblichen Datenschutz in Ihrem Unternehmen kümmert. Anders als bei einem internen Datenschutzbeauftragten handelt es sich nicht um einen Ihrer Mitarbeiter. Das bringt einige Vorteile mit sich:

  • Vertrauen Ihrer Geschäftspartner in Ihren Datenschutz
  • Rechtssicherheit
  • Einsatz ohne Einarbeitungszeit
  • Zugriff auf langjähriges Expertenwissen
  • volle Kostenkontrolle
  • keine Kosten für Fort- und Weiterbildung
  • neutrale Beratung
  • keine Interessenskonflikte mit anderen Aufgaben
  • Vermittlungsfähigkeit aus einer neutralen Position, zum Beispiel zwischen Unternehmensleitung, Abteilungen, Betriebsrat, Mitarbeitern

 

Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen alternative Lösungen

 

Datenschutzbeauftragter
Medium Plus

Datenschutzbeauftragter
Premium

Datenschutzbeauftragter
Excellence

Stellung des externen DatenschutzbeauftragtenStellung des externen DatenschutzbeauftragtenStellung des externen Datenschutzbeauftragten
Inkl. 24 Beratungsstunden pro JahrInkl. 36 Beratungsstunden pro JahrInkl. 60 Beratungsstunden pro Jahr
Kosten: 400 Euro/Monat*Kosten: 600 Euro/Monat*Kosten: 950 Euro/Monat*

 

Unsere Leistungen für Sie:

  • Datenschutzbestandsaufnahme
  • Dokumentenerstellung (Unternehmensrichtlinien, Datenschutzerklärungen, Betriebsvereinbarungen, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten etc.)
  • Datenschutzrechtliche Prüfung von Datenverarbeitungen und Erstellung von Verträgen
  • Erstellung von Vorlagen (zum Beispiel Aufbewahrungsfristen, Datenpannen, E-Mail und Internetnutzung, Bewerbungsverfahren und Bewerbungsunterlagen)
  • Prüfung von Websites (u.a. Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Social-Media-Plugins, Formulare)
  • Folgenabschätzung
  • Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter (online) und Verpflichtung auf das Datengeheimnis
  • Erstellen und Einführen eines Löschkonzepts
  • Kontrolle der technisch-organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Zusätzliche Beratungsleistungen

Beratungstermin vereinbaren

 

Unser Service – in nur wenigen Schritten

  1. Kostenfreies Beratungsgespräch
    Gemeinsam ermitteln wir Ihren individuellen Bedarf. So können wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten.
  2. Kick-off
    Während des gemeinsamen Kick-offs ermitteln wir Ihren IST-Zustand und legen das weitere Vorgehen fest.
  3. Datenschutz-Management-System
    Unsere Datenschutzbeauftragten unterstützen Sie, die rechtlich verpflichtende Dokumentation des Datenschutz zu erstellen – vom Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) über das Prüfen von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) bis hin zur Erstellung der Datenschutzrichtlinie.
  4. Zusammenarbeit
    Das Thema Datenschutz ist nie vollständig abgeschlossen. Von unseren Datenschutzbeauftragten erhalten Sie nicht nur Handlungsempfehlungen, um den datenschutzrechtlichen Soll-Zustand zu erreichen. Wir halten Sie auch über die aktuelle Rechtslage auf dem Laufenden, damit Ihr Unternehmen auch künftig datenschutzkonform arbeitet.  

 

Unser Angebot für eine Datenschutzberatung

Für Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, aber personenbezogene Daten verarbeiten, bietet sich unsere Datenschutzberatung an. Dabei unterstützen wir Sie dabei, die relevanten Anforderungen der aktuellen Datenschutzbestimmungen zu etablieren und einzuhalten.

Ihre Vorteile unserer Datenschutzlösungen auf einen Blick

  • Hohe Sicherheit und Qualität: Unsere Datenschutzexperten verfügen über jahrelange Erfahrung in der Beratung und Umsetzung beim Thema Datenschutz.
  • Transparente Kosten: Unsere Datenschutzberater erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung und stellen dabei die Transparenz unserer Leistungen sicher.
  • Bundesweit für Sie da: Egal, wo  – wir sind bundesweit für Sie da!

Fordern Sie hier ein unverbindliches Angebot für die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten an. 

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06151 600-394

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema Datenschutz und EU-DSGVO

Worum geht es beim Datenschutz eigentlich?

Es gibt keine einheitliche Definition für den Begriff Datenschutz. Grundsätzlich geht es beim Datenschutz darum, dass die Verarbeitung, Nutzung und Speicherung von personenbezogenen Daten im Rahmen rechtlich und vertraglich vorgegebener Parameter stattfindet. Damit soll die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Personen geschützt werden.

Was sind personenbezogene Daten?

Laut EU-DSGVO handelt es sich dabei um Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Darunter fallen zum Beispiel Alter, Geschlecht, Geburtsdatum, Standortdaten, Personal- oder Kundennummern, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Bankdaten, IP-Adressen, KFZ-Kennzeichen, Krankendaten oder auch Angaben zur sexuellen oder religiösen Orientierung.

Welche Datenschutzgesetze gibt es in Deutschland?

Seit Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU. Sie gilt branchenübergreifend und größenunabhängig für alle Unternehmen, die in der Europäische Union ansässig sind, oder EU-Bürgern Waren und Dienstleistungen anbieten. Ergänzt wird die DSGVO in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz in seiner neuen Fassung von Mai 2018 (BDSG-neu). Darüber hinaus gibt es bereichsspezifische Gesetze, etwa die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie), sowie Landesschutzgesetze die für öffentliche Verwaltungen und Behörden wichtig sind.

Warum wurde die europäische Datenschutzgrundverordnung eingeführt?

Mit der zunehmenden Globalisierung und Digitalisierung wurde ein einheitliches Gesetz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa immer dringlicher. Mit der EU-DSGVO wurden die teils sehr unterschiedlichen Datenschutzstandards der einzelnen Mitgliedstaaten auf eine einheitliche und verbindliche Rechtsgrundlage gehoben. Ziel ist dabei, den Schutz personenbezogener Daten und damit die Privatsphäre der Bürger EU-weit zu verbessern.

Mit welchen Konsequenzen muss man bei Nichteinhaltung rechnen?

Seit dem 25. Mai 2018 können Datenschutzverstöße mit bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes (innerhalb eines Konzerns!) sanktioniert werden. Zudem können die Beendigung des Verstoßes gemäß Art. 58 Abs. 2, einer Anweisung, die Datenverarbeitung den gesetzlichen Vorgaben anzupassen sowie ein zeitlich begrenztes oder endgültiges Verbot der Datenverarbeitung angeordnet werden.


*) zzgl. MwSt