Nehmen Sie die Gesundheitsvorsorge für Ihre Mitarbeiter selbst in die Hand: Mit gezielter Prävention lassen sich Fehlzeiten senken. TÜV Hessen unterstützt Sie rund um das Thema Gesundheitsschutz.
Alle Arbeitgeber sind gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) der Arbeitsplätze und des Arbeitsumfeldes durchzuführen – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Art des Unternehmens. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von TÜV Hessen unterstützen Sie mit fachkundiger Beratung, Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Gemeinsam ermitteln und bewerten wir mit Ihnen mögliche Risiken und Belastungsfaktoren, definieren geeignete Schutzmaßnahmen und überprüfen ihre Wirksamkeit. Damit legen Sie die Basis für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen. Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen und lange Ausfallzeiten lassen sich so vermeiden. Gleichzeitig steigern Sie mit einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld die Motivation Ihrer Belegschaft.
Gefahren erkennen und Risiken minimieren
Je nach betrieblichen Besonderheiten, Tätigkeiten, Arbeitsvorgängen und damit verbundenen Arbeitsmitteln und Arbeitsbereichen können sich verschiedene physische und psychische Gefahren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben. Mögliche Ursachen sind unter anderem:
- die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
- die Auswahl und der Einsatz von Arbeitsmitteln
- physikalische, mechanische, chemische und biologische Einwirkungen
- der Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
- der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
- die Gestaltung und Wechselwirkung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit
- psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Als kompetenter Dienstleister auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes passen wir die Gefährdungsbeurteilung individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen an.
Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung umfasst im Wesentlichen sieben Schritte:
- Gefährdungsbeurteilung vorbereiten und zu beurteilende Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen
- konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen
- definierte Maßnahmen umsetzen
- die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen
- Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Sämtliche Schritte werden schriftlich dokumentiert, so dass die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen belegbar und nachvollziehbar sind.
Ihre Vorteile mit TÜV Hessen:
- Mit TÜV Hessen haben Sie einen anerkannten, unabhängigen und erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
- Mit der Unterstützung unserer Experten minimieren Sie den Aufwand Ihres Unternehmens und können sicher sein, die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen zu erfüllen.
- Sie erhalten alle relevanten Leistungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsmanagement aus einer Hand.