Stellen Sie die Einsatzsicherheit Ihrer Röntgengeräte sicher und halten Sie die Strahlendosis so gering wie möglich – wir unterstützen Sie dabei gerne.
Die Sachverständigen von TÜV Hessen prüfen auf Basis des Medizinproduktegesetzes (MPG).
Unsere Leistungen für Sie im Überblick
- Vor-Ort-Prüfung für medizinisch-technische Geräte nach Medizinproduktegesetz (MPG)
- sicherheitstechnische Kontrolle nach § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
- Vor-Ort-Prüfung der medizinisch-technischen Geräte nach Medizinproduktegesetz („Sicherheitstechnische Kontrolle“ nach § 6 MPBetreibVO)
- Hilfestellung bei der Erfüllung weiterer Betreiberpflichten (z.B. Schulungen/Einweisungen oder die Führung des Bestandsverzeichnisses)
- Messtechnische Kontrollen an Blutdruckmessgeräten (früher: „Eichung“)
- CE-Zeichen-Vergabe (TÜV SÜD Product Service)
Gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist der Betreiber von Medizingeräten verpflichtet diese
- vor Inbetriebnahme
- wiederkehrend
- nach wesentlichen Änderungen
durch eine qualifizierte anerkannte befähigte Person prüfen zu lassen.
Ihre Vorteile einer Prüfung Ihrer Medizintechnik durch TÜV Hessen
- Rechtssicherer Betrieb der Geräte durch Einhaltung der Betreiberpflichten
- Qualitätssicherheit
- Gewährleistung des Schutzes für Patient und Personal
- Kompaktes Dienstleistungspaket aus einer Hand