Reisemedizin

Bei Reisen ins außereuropäische Ausland gilt häufig der Satz „Vorsorge ist besser als Heilen“. Es gibt viele Gründe, warum Auslandsaufenthalte ein erhebliches Risiko für die Gesundheit bergen. Neben mangelhafter medizinischer Versorgung und schlechten hygienischen Verhältnissen zählt auch schlechte Infrastruktur dazu, wie der Zustand der Straßen. Hitze, Kälte, starke UV-Strahlung oder eine hohe Luftfeuchtigkeit können den Reisenden gesundheitlich zusätzlich belasten. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen sind hier gefährdet.

Daher ist eine gute Vorbereitung auf die Reise umso wichtiger. Ob beruflich oder privat – Reisende sollten sich vor Antritt der Reise hinsichtlich der Impfvorschriften, Gesundheitsrisiken, hygienischen Verhältnisse und der medizinischen Versorgung im Allgemeinen genau informieren.

 

Individuelle reisemedizinische Beratung

Mitarbeiter müssen vor Antritt einer Tätigkeit in Ländern der Tropen, Subtropen und bei Auslandsreisen mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen eine Pflichtvorsorge gemäß G35 zu vornehmen. Bei berufsbedingten Auslandsaufenthalten ist der Arbeitgeber laut der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) nach § 4 Abs.1 und Teil 4 des Anhanges dazu verpflichtet, diese Vorsorge zu veranlassen. Eine Beratung und Vorsorgeuntersuchung sollte immer von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchgeführt werden.

Dauert der geplante Auslandsaufenthalt länger als drei Monate pro Jahr oder ist von einer beträchtlichen Gefährdung vor Ort auszugehen, ist diese Vorsorgeuntersuchung (nach G35) immer Pflicht. Dabei muss die Pflichtvorsorge auch vor der ersten Ausreise stattfinden. Bei Auslandsaufenthalten unter einem Jahr und dem Tätigkeitsende muss eine Nachuntersuchung innerhalb von acht Wochen nach Rückkehr stattfinden. Auch bei kürzeren Arbeitseinsätzen im Ausland kann ein Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Daher ist es immer sinnvoll sich über Impfungen, Hygiene, Reiseapotheke oder gegebenenfalls Malariaprophylaxe beraten zu lassen.

Ziel ist, Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes entstanden sein könnten, frühzeitig zu erkennen. In den Tropen erworbene Erkrankungen können nach gesetzlich festgelegten Kriterien auch Berufskrankheiten sein.

 

Qualifizierte Vorsorge mit TÜV Hessen

Unsere Arbeitsmediziner verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Reisemedizin. TÜV Hessen bietet Ihnen eine umfassende und qualifizierte Beratung und Vorsorge. Unsere reismedizinische Beratung umfasst sowohl beruflich veranlasste, als auch private Reisen ins Ausland, die entsprechend der individuellen Bedürfnisse, z.B. durch gesundheitliche Einschränkungen, angepasst wird.

Sie haben Interesse an unseren Leistungen oder Fragen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir sind gern für Sie da.

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Frühzeitige Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die Reisemedizinische Beratung – am besten sechs bis zwölf Wochen vor Reisebeginn. So können eventuell notwenige Impfungen noch vorgenommen werden. Nennen Sie bei der Terminvereinbarung auch bitte Ihr genaues Reiseziel, die Reisedauer, den Reisebeginn. Bitte bringen Sie auf jeden Fall Ihren Impfpass, benötigte Medikamente und falls vorhanden, Facharztbefunde zur Untersuchung mit.

 

Inhalte der reisemedizinischen Beratung

Der Inhalt der notwendigen Pflichtvorsorge variiert je nach Reiseland und geplanter Tätigkeit:

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • EKG
  • Laboruntersuchungen
  • Beratung bezüglich Impfungen/Impfrisiken, Malariaprophylaxe, Hygiene vor Ort, Reiseapotheke, ggf. Thromboseprophylaxe bei langen Flügen etc.
  • ggf. weitere erforderliche Untersuchungen, wie Sehtest, Hörtest, Lungenfunktionsprüfung etc.
  • Durchführung von Impfungen

 

Die Vorsorge und die Beratung hängen unter anderem ab von:

  • der Art der Unterbringung während des Auslandsaufenthaltes (Stadt, Land, Hotel, einfache Unterkünfte, etc.)
  • der Reisedauer
  • der Reisezeit (Jahreszeit)
  • dem Einsatzort (auch wenn er häufiger gewechselt werden sollte)
  • den klimatischen Bedingungen/Belastungen vor Ort
  • der gesundheitlichen Verfassung der reisenden Person
  • ggf. der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten tätigkeits- und ortsbezogenen Gefährdungsbeurteilung.

 

Die Berufsgenossenschaften haben in der Informationsschrift DGUV-I 240-350 Empfehlungen für die Pflichtvorsorge bei Arbeitsaufenthalten in Ländern mit besonderen klimatischen und / oder hygienischen Bedingungen beschrieben.