Unsere Dienstleitungen im Überblick:

  • Erstellung eines Oldtimer-Gutachtens gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Datenblatt-Service für Import

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen (Oldtimer-Kennzeichen) ausstatten, dann können Sie es ohne Einschränkungen verwenden und zahlen einen verringerten Jahres-Steuersatz.

 

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen: Was Ihr Fahrzeug erfüllen muss

Damit Sie für Ihr Fahrzeug  das begehrte H-Kennzeichen erhalten, muss es unter anderem mindestens 30 Jahre alt und „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" sein. Auf dem Weg zum Oldie-Kennzeichen brauchen Sie ein Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das Sie gerne an den TÜV Hessen Service-Center erstellen lassen können. Wenn der Wagen gut gepflegt, im Original erhalten oder originalgetreu restauriert ist, steht einer Anerkennung als Oldtimer nichts im Weg.
 

Oldtimergutachten von TÜV Hessen.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Rufen Sie uns an

0800 2727270

E-Mail

Kontakt

Häufig gestellte Fragen

 

Welche Bedingungen muss das Fahrzeug einhalten, um ein H-Kennzeichen zu erhalten?

  • Das Fahrzeug muss vor 30 Jahren hergestellt bzw. erstmals in den Straßenverkehr zugelassen worden sein.
  • Pflege- und Erhaltungszustand müssen den Anforderungen entsprechen
  • Es dürfen keine unsachgemäßen Reparaturen an dem Fahrzeug erkennbar sein

 

Wie kann ich nachweisen, dass mein Fahrzeug die oben genannten Rahmenbedingungen erfüllt?

  • Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein im Original
  • Vorführung des Fahrzeugs

 

Welche Vorteile habe ich, wenn mein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen ausgestattet ist?

  • Günstige Einstufung für die Besteuerung des Fahrzeuges
  • Feinstaubplakette entfällt in der Umweltzone
  • Das Fahrzeug kann ganzjährig im Straßenverkehr eingesetzt werden.
     

Downloads