Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV): Machen Sie das Risiko zur Chance für Ihre Produkte – mit anerkannten EMV-Prüfungen von TÜV Hessen bei Ihnen vor Ort oder bei uns im Labor.
Unsere Beratungsdienstleistungen beinhalten folgende Themen:
- EMV-Richtlinie
- Umsetzung der EMV-Richtlinie in deutsches Recht
- Erstellung der Konformitätserklärung
- Anbringung des CE-Zeichens
- Harmonisierte Normen zur EMV
- Messtechnik
- Besichtigung und praktische Vorführung in unserem Labor
Rechtlicher Hintergrund
Die Konformitätserklärung mit der EMV-Richtlinie durch den Hersteller berechtigt zur Kennzeichnung des Gerätes mit dem CE-Zeichen. Ein wichtiger Bestandteil der Verantwortung des Herstellers für sein Produkt ist der korrekte Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).
Das EMV-Gesetz (EMVG) legt die Pflicht zur Kennzeichnung seit dem 1. Januar 1996 verbindlich fest.
Neben der Beratung zu den EMV-Richtlinien bieten wir Ihnen natürlich auch ein individuell auf die Erfordernisse Ihres Produkts, der EMV-Richtlinie und der Normen zugeschnittenen Prüfprogramms an und beraten Sie bei der Erstellung der EU-Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung.