Hinweis zu Hygienemaßnahmen in der Fahrerlaubnisprüfung

Sehr geehrte Fahrlehrer-/innen, sehr geehrte Fahrerlaubnisbewerber-/innen,

die bundesweit gültige Corona-Arbeitsschutzverordnung, die ursprünglich bis zum 07.04.2023 gelten sollte, wurde am 2. Februar aufgehoben. Auch wenn es nun keine „Maskenpflicht“ mehr gibt, möchten wir sinngemäß auf die Empfehlungen des BMAS zur Vermeidung von Atemwegsinfektionen wie Grippe, grippale Infekte und COVID-19 bei der Arbeit bzw. bei der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung hinweisen:

Gerade in der Heizperiode breiten sich Atemwegsinfektionen, die über Tröpfchen und Aerosole übertragen werden, regelmäßig stark aus. Das gilt nicht nur für COVID19, sondern auch für Grippe und grippale Infekte. Es wird daher empfohlen, bei Fahrerlaubnisprüfungen auch nach Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren.

Dazu zählt vor allem die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, (Atemschutz-)Masken tragen, richtig Lüften). Insbesondere bei der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung sitzen die an der Prüfung Beteiligten auf engstem Raum zusammen. Um bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m sowie bei Aufenthalt in Innenräumen die Ansteckung anderer Personen zu vermeiden, sollten Personen, die typische Erkältungssymptome wie Husten oder Schnupfen aufweisen, medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken tragen.

Wir wollen Krankheitsausfälle unbedingt vermeiden und alle Beteiligten schützen. Letztendlich auch um weiterhin alle Prüfungstermine einhalten zu können.

Darüber hinaus beachten Sie bitte, dass bei krankheitsbedingten Ausfällen von Bewerbern nur ärztliche Atteste mit Bezug auf die Nichtprüfungstauglichkeit als ausreichende Entschuldigung der Bewerber anerkannt werden können. Diese müssen spätestens am Dritten Tag nach dem vereinbarten Prüfungstermin in der entsprechenden Niederlassung vorgelegt werden.

Ihr TÜV Hessen

 

Voraussetzungen zur Anmeldung

Bevor Ihre Fahrschule Sie zur theoretischen Führerscheinprüfung anmelden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Beantragung des Führerscheins bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. der Führerscheinstelle
  • Besuch der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl an theoretischen Unterrichtsstunden bei Ihrer Fahrschule

 

Theoretischen Prüfung

Am Prüftermin benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Personalausweis oder Reisepass (zwingend erforderlich bei Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU)
  • Ausbildungsnachweis der Fahrschule über den besuchten Theorieunterricht (wenn erforderlich und nicht schon durch die Fahrschule an uns übermittelt)

Die Theorieprüfung können Sie an einem unserer über 30 Standorte in Hessen ablegen – bestimmt auch in Ihrer Nähe. Wir bieten Ihnen die Prüfung in folgenden Sprachen an: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Hocharabisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.

 

Tipps

Versuchen Sie rechtzeitig, ausgeruht und ohne Hektik zum vereinbarten Termin zu kommen. Sofern Sie die Prüfgebühr selbst bezahlen, denken Sie bitte daran, den erforderlichen Gutschein im Vorfeld unter FE-Gutschein zu erwerben. Nachdem wir Ihre Identität anhand Ihres Ausweises kontrolliert haben, und der Prüfer Ihnen den Prüfplatz zugeteilt hat, können Sie die Fragen wie gewohnt beim Üben am Computer beantworten. Bitte tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse zur Ergebnisübermittlung spätestens bei der Prüfung ein. Sobald Sie den Fragebogen abgegeben haben, werten wir Ihre Antworten aus und Sie erhalten Ihr Ergebnis direkt auf dem Bildschirm. Haben Sie die Prüfung bestanden, erhalten Sie Ihr Ergebnisprotokoll per E-Mail übersandt, welches für Ihre Fahrschule und Sie selbst als Nachweis dazu dient, dass sie die theoretische Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich abgelegt haben.

 

Praktische Prüfung

Sie haben die Theorieprüfung bestanden, die praktische Ausbildung in Ihrer Fahrschule durchlaufen und das Mindestalter erreicht – dann kann Ihre Fahrschule Sie zur praktischen Führerscheinprüfung bei TÜV Hessen anmelden. Unser Tipp: Üben Sie in den letzten Fahrstunden vor dem Termin mit Ihrem Fahrlehrer unter Prüfungsbedingungen.

Das sollten Sie zur Praxisprüfung mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass (zwingend erforderlich bei Bewerbern aus Staaten der EU)
  • Ausbildungsnachweis Ihrer Fahrschule als Bestätigung für die praktische Mindestausbildung (wenn nicht schon durch die Fahrschule an uns übermittelt)
  • Wenn nötig: Brille oder Kontaktlinsen!
  • Ggf. Schaltkompetenznachweis (wenn nicht schon durch die Fahrschule an uns übermittelt)
  • Geeignete Schutzkleidung bei Zweiradprüfungen
  • Gutschein über die entrichtete Gebühr auf FE-Gutscheinkauf

 

Tipp

Wie schon zur theoretischen sollten Sie auch zur praktischen Prüfung ausgeruht und rechtzeitig am vereinbarten Ort sein. Dort stellt sich Ihnen der Prüfer von TÜV Hessen vor. Anschließend richten Sie sich in Ruhe auf dem Fahrersitz ein (Einstellung von Innen- und Außenspiegeln, Sitzabstand zum Lenkrad, Lehnenneigung, Kopfstützen, Anlegen des Sicherheitsgurtes). Die Prüfung dauert ca. 55 Minuten und die Fahrstrecke gibt der Prüfer vor.

Fragen zur Führerscheinprüfung?

Sie haben Fragen zum Ablauf, zu formalen Anforderungen, zu Gebühren oder zum Gutscheinkauf?

E-Mail

Kontakt

Rufen Sie uns an

0800 27 27 27 0

* Hinweis: Die TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte und Aussagen auf externen Seiten. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte an den Urheber der jeweiligen Seite. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Erfahren Sie im Film alle wichtigen Informationen zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung