• Gültigkeit der neu ausgestellten Führerscheindokumente auf 15 Jahre. Diese gilt nur für das Führerscheindokument (Kartenführerschein) selbst. Nach Ablauf der Gültigkeit muss lediglich ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
  • Die Geltungsdauer der Führerscheinklassen bleibt davon unberührt::
    • unbefristet: B, BE (Pkw), AM, A1, A2, A (Zweiräder), L, T (land- und frostwirtschaftliche Fahrzeuge)
    • befristet auf jeweils 5 Jahre mit Verlängerung nach ärztlichen Nachweisen: C1, CE1 (Klein-Lkw), C, CE (Lkw) und D1, D1E, D, DE (Bus)
  • Umfangsänderungen der Klassen B, A2, C1, C und D1 seit dem 28.12.2016
  • Ordnung der Zweiradklassen: AM ersetzt die alten Klassen M und S, A2 ersetzt die alte Klasse A beschränkt; A1 bleibt wie gehabt
  • Stufenzugang zu Zweiradklassen: der Stufenaufstieg erfolgt nur noch mit praktischer Prüfung von den Klassen A1 (Vorbesitz mehr als zwei Jahre) zu A2 und von A2 (Vorbesitz mehr als zwei Jahre) zu A
  • Trikes (dreirädrige Kraftfahrzeuge) werden jetzt je nach Leistung den Klassen AM, A1, oder A zugerechnet
  • Neuordnung der zulässigen Gewichte für Fahrzeug und Anhänger (Vereinfachung)
  • Mindestalter Klasse A: 24 Jahre (statt bisher 25 Jahre)
  • Mindestalter Klassen C, CE (Lkw): zwischen 18 und 21 Jahren differenziert (statt bisher 18 Jahre)
  • Mindestalter für Klassen D1, D1E, D, DE (Bus): zwischen 18 und 24 Jahren differenziert