Schimmelpilze und andere Mikroorganismen in Innenräumen sind ein hygienisches Problem. Die Experten von TÜV Hessen geben Ihnen dazu gerne individuelle Empfehlungen und beraten Sie umfassend hinsichtlich geeigneter Maßnahmen – einschließlich Sanierung.
Verkehrssicherungspflichten – Risiken minimieren, Unfälle vermeiden
Unfälle auf Spielplätzen lassen sich nicht komplett vermeiden. Zwar ereignen sich die meisten Unfälle, weil die Kinder ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen, aber auch wegen technischer Mängel, mangelnden Fallschutzes, Vandalismus oder Verschleiß. Als Betreiber eines Spielplatzes sind Sie für die Sicherheit der Anlagen verantwortlich. Durch die regelmäßige Prüfung Ihrer Anlage durch die Experten von TÜV Hessen können Sie diese gewährleisten.
Wer ein Spielplatzgerät in Verkehr bringt und es der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt damit dauerhaft umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass Spielplatz und Spielplatzgeräte den gültigen Normen entsprechen und regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen durchgeführt werden. Wer diese Pflichten verletzt, muss im Schadensfall mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Besonderes Augenmerk gilt Anlagen im Freien
Auf Spielgeräten und -kombinationen, die im Freien aufgestellt sind, ist besonders zu achten. Ihnen setzen nicht nur Wind, Wetter und Vandalismus zu. Um Unfällen vorzubeugen und die Sicherheit zu gewährleisten, sind Betreiber verpflichtet, regelmäßige Kontrollen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Sicherheitsinspektionen von sachkundigen und erfahrenen Personen durchführen zu lassen.
Alle relevanten Leistungen aus einer Hand
Erhalten Sie Rechtssicherheit in Planung und Betrieb. Durch frühzeitige Schadenserkennung vermeiden Sie hohe Folgekosten oder Rechtsstreitigkeiten. Die Prüfberichte von TÜV Hessen haben eine hohe Akzeptanz. Folgende Leistungen führen wir für Sie durch:
- Prüfung von Spielplätzen, Sport- und Freizeitanlagen auf Einhaltung der normativen Anforderungen (erstmalig und wiederkehrend)
- Rechtssichere Dokumentation der Prüfungen
- Beratung bei der Planung von Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen
Nutzen Sie unser fundiertes Know-how für folgende Anlagen:
- Spielplätze mit ortsfesten Spielplatzgeräten im öffentlichen Bereich und in Kindertageseinrichtungen
- Sporthallen und Sportgeräte
- Skateanlagen
- Sportplätze und Sportanlagen
- Fitnessgeräte im Innenbereich und Außenbereich
Für Fragen zur Sicherheit von Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen ist TÜV Hessen ein geschätzter und langjährig erfahrener Partner. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir sind gerne für Sie da.
Rufen Sie uns an
0800 7234989
Rechtlicher Hintergrund zum Thema Spielplatzprüfung
Instandhaltung von Spielplatzgeräten
Für Inspektion, Wartung und Betrieb wurden für Eigentümer/Betreiber von Spielplatzgeräten in DIN EN 1176-7 klare Festlegungen getroffen:
- Wenn Spielplatzgeräte nicht sicher sind, sind diese für die Öffentlichkeit zu sperren.
- Vom Eigentümer/Betreiber sind ein Kontrollbuch oder entsprechende Prüf- und Wartungsbögen zu führen.
- Die Inspektion und Wartung der Spielplatzgeräte ist nach den Anleitungen der Hersteller durchzuführen.
- Vom Eigentümer/Betreiber ist ein Inspektionsplan aufzustellen, der die lokalen Bedingungen, Herstellervorgaben und Inspektionsfristen enthält.
- Gibt es schwerwiegende Mängel, sind diese sofort zu beheben oder die weitere Benutzung muss durch Stilllegung oder Abbauen ausgeschlossen werden.
Der Betreiber sollte zur Abwendung von Haftungsansprüchen klare Regelungen für das Sicherheitsmanagement der Spielplätze haben. Diese beinhalten die Organisation, um die Sicherheit des Spielplatzes als Ganzes, einschließlich der Geräte und des Fallschutzes zu beurteilen, zu erhalten und, wenn nötig, zu verbessern.
Inspektion Ihrer Anlagen und Geräte:
Nach DIN EN 1176-7 geforderte regelmäßige Inspektionen:
a) Visuelle Routine-Inspektion (wöchentlich bis täglich)
dienen dem Erkennen offensichtlicher Gefahrenquellen und erfolgen durch geschulte Mitarbeiter. Je nach Beanspruchung sollte einmal wöchentlich oder vielleicht sogar täglich eine visuelle Routine-Inspektion durchgeführt werden. Der Schwerpunkt liegt darauf, offensichtliche Beschädigungen und Gefahrenquellen zu erkennen. Besonders zu achten ist auf Sauberkeit, einwandfreie Beschaffenheit von Geräten und Umgebung, scharfe Kanten, zerbrochene, beschädigte oder fehlende Teile, übermäßigen Verschleiß von beweglichen Teilen sowie auf die bauliche Stabilität der Geräte.
b) Operative Inspektion (alle ein bis drei Monate)
durch sachkundiges Personal, das die Geräte auf Verschleiß und Stabilität prüft und Wartungsarbeiten durchführt. Eine operative Inspektion ist alle ein bis drei Monate fällig: Für den genauen Prüfrhythmus bei Geräten sind die Angaben von Herstellern/Vertreibern zu beachten. Vorgesehen ist eine detaillierte Inspektion von Betrieb, Verschleiß und Stabilität.
c) Jährliche Hauptinspektion
Einmal im Jahr empfehlen wir eine Hauptinspektion. Diese ist von einem qualifizierten Spielplatzplatzprüfer nach DIN 79161 durchzuführen, um Haftungs- und Schadenersatzansprüche weitestgehend ausschließen zu können. Unsere Experten stellen dabei fest, ob Geräte und Anlagen betriebssicher sind und sicher weiter betrieben werden können. Im Fokus: Sind Schäden durch Wind und Wetter erkennbar? Hat sich die Sicherheit durch Verschleiß oder Reparaturen verändert? Haben zusätzlich eingebaute oder ersetzte Teile die Sicherheit negativ verändert?
Wissenswertes zur Prüfung von Sportanlagen
Jahreshauptuntersuchung Ihrer Sportanlage
Sie sind verantwortlicher Betreiber einer Sportanlage?
Lassen Sie die Sportanlagen auf Verkehrssicherheit überprüfen?
Unfälle und dadurch resultierende Regressansprüche können und müssen vermieden werden.
§823 BGB setzt eine verkehrssichere Herstellung einer Sportanlage voraus, diese muss dann auch in verkehrssicherem Zustand gehalten werden. Weitere Regelungen ergeben sich u.a. aus der GUV-SI 804 „Sicherheit im Schulsport – Sportstätten und Sportgeräte“, der DIN 18035 in den Teilen 1 bis 7 sowie weitere DIN-Normen zu Spielfeldgeräten (z.B. DIN EN 748 „Spielfeldgeräte – Fußballtore: funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren) und Regelwerke zu Sportanlagen im Freien (FLL 2006).
In der GUV-SI 804 ist beschrieben, dass Sportstätten und Sportgeräte vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen sind.
Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) hat für ein sicheres Betreiben einer Sportanlage die Zuständigkeiten und die Fristen von Prüfungen und Inspektionen definiert.
Welche Fristen gelten für welche Inspektion?
In Anlehnung an die Richtlinien des FLL sind folgende Prüfungen und Inspektionen durchzuführen:
Prüfungsart | Verantwortlicher | Durchführungsintervall |
---|---|---|
Sicht- und Funktionsprüfung | Übungsleiter | vor jedem Training |
Sichtprüfung | Platzwart | wöchentlich |
Funktionsprüfung | Platzwart | monatlich |
Hauptuntersuchung | Fachpersonal | jährlich |
Drei-Jahres-Inspektion | Fachpersonal | alle 3 Jahre |
Sechs-Jahres-Inspektion | Fachpersonal | alle 6 Jahre |
Die Jahreshauptuntersuchung ist eine umfassende Untersuchung einer Sportanlage im Freien durch einen externen Sachkundigen. Soweit vertretbar, wird die Jahreshauptuntersuchung ohne Verwendung von Prüfwerkzeugen als intensive Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt.
Der jährliche Turnus ergibt sich aus der Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Wir bieten Ihnen die Prüfung Ihrer Sportplätze durch unsere qualifizierten „Sportplatzprüfer“ an.
Wir arbeiten nachhaltig
Mit unseren Diensleistungen tragen wir zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals / SDGs) der Vereinten Nationen bei. Diese Dienstleistung unterstützt das Ziel, ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern.
Downloads
Best Practice Prüfung von Sportplätzen PDF [2 MB]
Sicherheit bei Spiel, Sport und Freizeit PDF [2 MB]