Regelmäßige Gesundheitsvorsorge

Gesunde Mitarbeiter und ein sicheres Arbeitsumfeld sind die Grundlage unternehmerischen Erfolgs. Daher sind Unternehmen und Unternehmer nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG § 3/DGUV V2) dazu verpflichtet, für ihre Mitarbeiter regelmäßig Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Diese Aufgabe übernimmt ein lizensierter Betriebsarzt. Allerdings lohnt es sich für viele Unternehmen nicht, einen eigenen Betriebsarzt dauerhaft zu beschäftigen. Die Ärzte von TÜV Hessen unterstützen Sie dabei und sichern so Ihre betriebliche Gesundheitsversorgung.

 

Betriebsärztliche Betreuung von TÜV Hessen

Unser geschultes Fachpersonal bietet Ihnen eine qualitativ hochwertige arbeitsmedizinische Betreuung. Dabei wird die Betreuung individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten. Zu den Leistungen einer betriebsärztlichen Betreuung von TÜV Hessen gehören:

  • Stellung eines Betriebsarztes nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) / DGUV Vorschrift 2, auf Wunsch auch von Assistenzpersonal
  • Durchführung von Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen und Wunschvorsorgen sowie weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen
  • Durchführung von Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), wie Gesundheitstage, Impfaktionen, Präventionsprogramme
  • Beratung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Beratung zum Arbeitsplatzwechsel sowie zur schrittweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) von Beschäftigten in den Arbeitsprozess
  • Unterstützung bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Beratung bei der Auswahl und Anwendung von Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und persönlicher Schutzausrüstung
  • Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Unterstützung bei Unterweisung zum betrieblichen Gesundheitsschutz
  • Mitwirkung bei der (psychischen) Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung bei verschiedenen Fragen, etwa zur Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitshygiene und Umweltmedizin
  • Beratung zum Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen sowie Beratung zum demographischen Wandel
  • Durchführung von reisemedizinischen Untersuchungen und Beratungen
  • Unterstützung bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe

Diese Leistungen können individuell auf Ihr Unternehmen angepasst werden. Dabei profitieren Sie von geringen Kosten und binden ihre betriebsärztliche Betreuung an einer zentralen Stelle.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungskonzepte
  • Kostenoptimierng mit genau abgestimmten Betreuungsangeboten
  • TÜV Hessen ist eine bekannte Marke und sorgt als renommierter, neutraler Dienstleister für Vertrauen und Zuversicht in Ihrer Belegschaft
  • angenehme und professionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit direkten Ansprechpartnern
  • Hoher Qualitätsstandard über fachliche Fundiertheit und langjährige Expertise unserer Experten und regelmäßigen Weiterbildungen
  • Alle Leistungen rund um die betriebliche Gesundheitsversorgung mit einem externen Partner bieten die Möglichkeit, weitere Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemeinsam zu leisten.
  • Langjährige Erfahrung in diversen Branchen und bei kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen

 

Wir unterstützen Sie gerne und stellen den externen Betriebsarzt für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns!

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Rechtlicher Hintergrund

Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" seit 1. Januar 2011 (DGUV V2)

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, hat die Rechtsgrundlage für die Regelbetreuung von Unternehmen in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" zum 1. Januar 2011 geändert.

Hier die wichtigsten Fakten zur DGUV V2:

  • Die Unfallverhütungsvorschrift ist die Bemessungsgrundlage der Einsatzzeiten für den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische jährliche Gesamtbetreuung besteht aus der Grundbetreuung (errechnet aus Anzahl der Mitarbeiter und dem Wirtschaftszweig) sowie einem zusätzlichen betriebsspezifischen Teil, der sich an den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen orientiert.
  • Die Unternehmen werden über ihre Hauptbetriebsart nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ Code 2008) des statistischen Bundesamtes Wiesbaden einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet, die den Umfang der jährlichen Grundbetreuung festlegt.
Jährliche GrundbetreuungGruppe IGruppe IIGruppe III
Einsatzzeit (Stunde/Jahr je Beschäftige)2,51,50,5
  • Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung sollen zwischen dem Betriebsarzt (mindestens 20%) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (maximal 80%) aufgeteilt werden.
  • Sowohl die Grundbetreuung als auch eine angemessene betriebsspezifische Betreuung müssen dem Unfallversicherungsträger spätestens seit 2012 nachgewiesen werden.

Mit der DGUV Vorschrift 2 ist die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit innerhalb der Grundbetreuung weiter verbessert worden. Damit werden mögliche Synergien im Arbeits- und Gesundheitsschutz besser genutzt.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zur Arbeitsmedizin und/oder Arbeitssicherheit und erstellen Ihnen ein Konzept, das zu Ihrer Organisation passt.


Sustainable Development Goals (SDGs)

Diese Dienstleistung unterstützt Sie bei der Erreichung der folgenden Ziele für nachhaltige Entwicklung:

Arbeitssicherheit im Unternehmen

Arbeitssicherheit im Betrieb und Büro spielt eine wichtige Rolle! Sorgen Sie für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie praxisorientiert bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen – auch in Ihrer Nähe!

Betriebsarzt - Referenzen

Die betriebsärztliche Betreuung übernimmt TÜV Hessen für zahlreiche Unternehmen. Lesen Sie hier einen Auszug unserer Referenzen: