Für Kraftfahrer/innen, die mit mehr als 14 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sind, gibt es die Möglichkeit, bei einem der amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beratern des Bereichs Life Service eine Beratung nach § 4 Abs. 9 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 38 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durchzuführen.
Damit reduziert er/sie das Konto um 2 Punkte und schafft sich die Möglichkeit, die Ursachen und Hintergründe seiner Verkehrsauffälligkeiten besser zu erkennen und Wege zu finden, in der Zukunft ein Verhalten, welches zu einer weiteren Erlangung von Punkten führt, zu verhindern. Ansonsten droht ihm/ihr nämlich ab 18 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde.
Die verkehrspsychologische Beratung (VPB) besteht aus 3 Einzelgesprächen mit ca. 1 Stunde Dauer und kann je nach Erfordernissen des Einzelfalles auch durch eine Fahrprobe ergänzt werden. Im Gespräch mit einem erfahrenen Verkehrspsychologen werden die Hintergründe und Bedingungen der Verkehrsauffälligkeiten analysiert und besprochen. Gemeinsam werden Wege zur Beseitigung der Ursachen erarbeitet.
Auch für die Zeit der Fahrerlaubnis auf Probe wird durch die Verwaltungsbehörde eine Teilnahme angeraten, wenn nach einer schwerwiegenden Auffälligkeit im Verkehr ein besonderes Aufbauseminar besucht wurde und es danach erneut zu einer schwerwiegenden Verkehrsauffälligkeit gekommen ist.
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