Gerüche in der Außenwelt objektiv bewerten - aber wie? Gerüche in der Außenluft sind mit Hilfe der klassischen Messtechnik nicht zu ermitteln oder zu bewerten.
Im Umfeld von Anlagen werden die Gerüche durch die Wahrnehmungshäufigkeit von Geruchsereignissen beurteilt. Als Methoden haben sich die Olfaktometrie mit Geruchsemissionsmessung der Abluft oder in Bestimmung von Geruchsimmissionen durch Begehungen mit Probanden bewährt. Kostengünstig können Geruchsimmissionen durch Ausbreitungsberechnungen theoretisch ermittelt werden. Für solche Immissionsprognosen sind fundierte Erfahrungen notwendig. Durch unsere Tätigkeit in allen geruchsrelevanten Branchen verfügen wir über diese Erfahrung.
Wir sind eine bekanntgegebene Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG und bieten Ihnen umfassendes Know-how bei allen wesentlichen geruchsemittierenden Anlagen:
- Kläranlagen
- Tierhaltungen
- Lackieranlagen
- Kompostanlagen
- Deponien
- Papierherstellung
- Abfallwirtschaft
- Lebensmittelindustrie
- Großküchen
- Bäckereien
- Räucheranlagen
- Schlachtanlagen
- Brauereien
- Chemische Industrie
- Anlagen zur Herstellung von Farben und Lacken
Wir arbeiten u. a. nach folgenden Richtlinien:
- DIN EN 13725 Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynamischer Olfaktrometrie
- VDI 3940, Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen
- Ausbreitungsberechnung für Geruchsstoffe mit dem Referenzmodell AUSTAL 2000
- GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie)
- EU Norm, Bestimmung der Geruchskonzentration
Wie werden wir für Sie tätig? Unser kompetentes und praxisorientiertes Team aus Ingenieuren berät und unterstützt Sie gerne mit
- Geruchsimmissionsprognosen
- Beurteilung von Geruchsbelästigungen
- Emissionsmessungen gemäß Genehmigungsbescheid
- Überprüfung von Gewährleistungen
- Bestimmungen von Geruchsminderungsgraden
- Immissionsmessungen gemäß Genehmigungsbescheid
- Immissionsmessungen zur Vorbelastung
- Beratung bei der Planung von Abgasreinigungsanlagen
- Berechnung der erforderlichen Schornsteinhöhe
- Beratung im Genehmigungsverfahren
- Sachverständigengutachten für Gerichte
Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen - zu Ihrem Vorteil!
Kontakt:
TÜV Hessen - Industrie Service
Tel.: 069 7916-306
Fax.: 069 7916-477
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