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Bei Unternehmenstransaktionen jeglicher Art - Übernahme eines Unternehmens(-teils), Fusion, Spin Off usw. - sowie bei Börsengängen findet neben der klassischen Unternehmensbewertung gerade bei produzierenden Standorten die Identifikation und Bewertung von Umweltrisiken immer stärkeres Interesse, da hier enorme Kostenpotenziale für den Investor liegen können (z. B. Altlasten).
Die umweltbezogene Prüfung der verschiedenen Standorte eines Unternehmens nennt sich Environmental Site Assessment (ESA), also umweltbezogene Standortbewertung. Dieses wird entsprechend dem Detaillierungsgrad in einer Grobschau (Phase one) und in detaillierte Untersuchungen (Phase two) unterschieden. Während der Phase one-Report lediglich Gefahren- und Kostenpotenziale - insbesondere Altlastensituationen - darstellt, wird das quantitative Ausmaß einer Umweltbeeinträchtigung, die gerade im Boden oder Abwasserbereich zu immensen Kosten führen kann, erst in einer detaillierten Untersuchung bzw. hinsichtlich der Genehmigungssituation (Phase two-Report) festgestellt.
Das Due Diligence steht wegen den hohen Transaktionssummen immer unter einem immensen Zeitdruck. Deswegen werden zur Durchführung des Environmental Site Assessment vom TÜV Hessen ausschließlich erfahrene Gutachter eingesetzt, die in der Kürze der Zeit, die wesentlichen Gefahrenpotenziale erkennen. Folgende Aufgabenstellungen sind im Einzelnen relevant für das Due Diligence, wobei die rechtlichen Aufgabenstellungen durch eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei beurteilt werden.
Bewertungskriterien:
Diese verschiedenen Kriterien werden mit Hilfe von praxiserprobten Bewertungsschemata kategorisiert. In einem zusammenfassenden Bericht erhält der Auftraggeber, ob potenzieller Käufer oder Verkäufer, das Gesamtergebnis des Environmental Site Assessment übersichtlich aufbereitet. Dieses Ergebnis ist für ihn als:
neutrale Wertanalyse
realistische Bewertung der Standortbedingungen
Sicherheit vor Investitionsrisiken
unverzichtbarer Vorteil bei Zukunftsentscheidungen und Verhandlungsbasis mit den Geschäftspartnern. Selbstverständlich bietet der TÜV Hessen die Durchführung von Standortbewertungen auch für Unternehmen an, die unabhängig von Käuferinteressen ihr Risiko-Portfolio umfassend bewertet sehen möchten. Hierzu ist die Unternehmensleitung von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH usw.) durch das KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) verpflichtet. Jedes Unternehmen muss also von Gesetzes wegen systematisch Risiken, die die Existenz des Unternehmens gefährden können, ermitteln und entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergreifen. Man spricht vom umfassenden Risikomanagement.
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