TÜV Hessen Dienstleistungen

Emissionserklärung nach 11. BImSchV

Nach der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung werden Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen im 4-Jahres-Turnus aufgefordert, eine Erklärung über die gasförmigen Emissionen der betreffenden Anlagen abzugeben. Diese Emissionserklärung (EEK) ist nach einem gewissen Schema strukturiert. Damit die Angaben plausibel werden, müssen auch Daten wie Stoffdurchsatz und Stoffzusammensetzung beantwortet werden.

Wir bieten Ihnen an, Sie bei dieser Aufgabe effektiv zu unterstützen. Unser Dienstleistungsangebot reicht von der Beratung bei einzelnen Fragen bis hin zur kompletten Erstellung der Emissionserklärung. Für die Erstellung dieser Erklärung können wir wahlweise die erforderlichen Daten vor Ort in Ihrem Unternehmen oder durch telefonischen und schriftlichen Datenaustausch erheben. Nutzen Sie unsere Erfahrungen beim Ermitteln der umfangreichen Sachverhalte und überlassen Sie uns die Eingabe ins Erfassungsprogramm.

Kontakt:
TÜV Hessen, Industrie Service
Tel. 069 7916-470
E-Mail: Zur Kontaktaufnahme

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