Die Konformitätserklärung mit der EMV-Richtlinie durch den Hersteller berechtigt zur Kennzeichnung des Gerätes mit dem CE-Zeichen. Ein wichtiger Bestandteil der Verantwortung des Herstellers für sein Produkt ist der korrekte Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).
Das EMV-Gesetz (EMVG) legt die Pflicht zur Kennzeichnung seit dem 1. Januar 1996 verbindlich fest.
Neben einem speziell auf die Erfordernisse des Produktes, der EMV-Richtlinie und der Normen zugeschnittenen Prüfprogrammes beraten wir bei der Erstellung der EU-Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung.
Daneben bietet der TÜV Hessen auch praktische Schulungen zur EMV-Richtlinie an. Folgende Inhalte werden behandelt:
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TÜV Hessen, Industrie Service
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