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Schulungen - EMV-Richtlinie


Die Konformitätserklärung mit der EMV-Richtlinie durch den Hersteller berechtigt zur Kennzeichnung des Gerätes mit dem CE-Zeichen. Ein wichtiger Bestandteil der Verantwortung des Herstellers für sein Produkt ist der korrekte Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).

Das EMV-Gesetz (EMVG) legt die Pflicht zur Kennzeichnung seit dem 1. Januar 1996 verbindlich fest.

Neben einem speziell auf die Erfordernisse des Produktes, der EMV-Richtlinie und der Normen zugeschnittenen Prüfprogrammes beraten wir bei der Erstellung der EU-Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung.

Daneben bietet der TÜV Hessen auch praktische Schulungen zur EMV-Richtlinie an. Folgende Inhalte werden behandelt:

  • EMV-Richtlinie
  • Umsetzung der EMV-Richtlinie in deutsches Recht
  • Erstellung der Konformitätserklärung
  • Anbringung des CE-Zeichens
  • Harmonisierte Normen zur EMV
  • Messtechnik
  • Besichtigung und praktische Vorführung in unserem Labor

Kontakt:
TÜV Hessen, Industrie Service
Tel.: 0561 2091–352
Fax: 0561 2091–100
E-Mail: Zur Kontaktaufnahme

Weitere Infos

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