
Zu den Leistungen zählen Begutachtungen und Prüfungen an VbF-Anlagen. Die Prüfungen teilen sich in die Anlagenprüfung als solche und in die elektrotechnische Prüfung (siehe hierzu: VbF-Anlagen - elektrotechnische Prüfung).
Die Rechtsgrundlage bildet das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) mit der zum GSG erlassenen Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande (VbF). Die VbF wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2002 von der Betriebssicherheitsverordnung abgelöst. Die in der BetrSichV geforderten Prüfungen durch die "zugelassene Überwachungsstelle" werden vom TÜV Hessen durchgeführt.
Mitgeltende weitere Gesetze und Verordnungen wie das Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der VAwS und der Tankstellenverordnung, die ElexV mit den Explosionsschutzrichtlinien, die Gefahrstoffverordnung oder das Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) werden integrativ bei Begutachtung und Prüfung einbezogen bzw. berücksichtigt.
Gegenstand der Dienstleistungen sind z. B.:
Im Einzelnen gehört zum Leistungsumfang:
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