TÜV Hessen Dienstleistungen

Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten (VbF-Anlagen) - Anlagenprüfung

Zu den Leistungen zählen Begutachtungen und Prüfungen an VbF-Anlagen. Die Prüfungen teilen sich in die Anlagenprüfung als solche und in die elektrotechnische Prüfung (siehe hierzu: VbF-Anlagen - elektrotechnische Prüfung).

Die Rechtsgrundlage bildet das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) mit der zum GSG erlassenen Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande (VbF). Die VbF wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2002 von der Betriebssicherheitsverordnung abgelöst. Die in der BetrSichV geforderten Prüfungen durch die "zugelassene Überwachungsstelle" werden vom TÜV Hessen durchgeführt.
Mitgeltende weitere Gesetze und Verordnungen wie das Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der VAwS und der Tankstellenverordnung, die ElexV mit den Explosionsschutzrichtlinien, die Gefahrstoffverordnung oder das Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) werden integrativ bei Begutachtung und Prüfung einbezogen bzw. berücksichtigt.

Gegenstand der Dienstleistungen sind z. B.:

  • Abfüllplätze Tankanlagen
  • Tankläger für ortsfeste bzw. ortsbewegliche Behälter
  • Gefahrstoffläger
  • Tankstellen
  • Verbindungsleitungen (Betriebsrohrleitungen)
  • Fernleitungen
  • Abfüllanlagen für brennbare Flüssigkeiten
  • Auffangräume
  • Abfüllplätze

Im Einzelnen gehört zum Leistungsumfang:

  • Projektbegleitende Prüfung schon in der Planungsphase sowie bei Umbaumaßnahmen, um einen schnellstmöglichen Ablauf und ökonomische Lösungen sicherzustellen.
  • Bauüberwachung
  • Durchführung baubegleitender Prüfungen
  • erstmalige und wiederkehrende Prüfung der Anlagen
  • Hilfestellung bei Genehmigungsverfahren
  • Unterstützung und Begleitung bei behördlichen Verfahren
  • Gutachten zu Genehmigungsverfahren nach VbF oder BImSchG
  • rechnerische und konstruktive Überprüfung der Auslegungsdaten von Anlagenteilen wie Tanks oder Rohrleitungen
  • Unterstützung bei der Auslegung der Maßnahmen zum Explosionsschutz (z. B. Schutzzoneneinteilung, Beurteilung der Eignung von Betriebsmitteln, Nachweisführung der Explosionsdruckstoßfestigkeit u. a.)
  • Konzeption der Löschwasser-Rückhalteanlagen nach der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) in Verbindung mit der TRbF 100
  • Überwachung der Fachbetriebe nach § 19 l WHG in Verbindung mit der TRbF 180 (besondere Kenntnisse für Brand- und Explosionsschutz)
  • Fremdüberwachung bei Bauartzulassungen
  • Übernahme der Terminverfolgung im Betreiberauftrag

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Brandschutz


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