Der TÜV Hessen bietet verschiedenartige Prüfungen wie z. B. Abnahmeprüfungen, Hauptprüfungen, Zwischenprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Wasserdruckprüfungen und innere Prüfungen im Rahmen des Gerätesicherheitsgesetzes an.
Die gesetzlichen Vorschriften über technische Arbeitsmittel finden sich im Gerätesicherheitsgesetz (GSG) wieder. Technische Arbeitsmittel im Sinne des Gesetzes sind verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen, vor allem:
- Werkzeuge
- Arbeitsgeräte
- Arbeits- und Kraftmaschinen
- Hebe- und Fördereinrichtungen sowie Beförderungsmittel
- Schutzausrüstungen, die nicht Teil eines technischen Arbeitsmittels sind
- Einrichtungen, die zum Beleuchten, Beheizen, Kühlen sowie zum Be- oder Entlüften bestimmt sind
- Haushaltsgeräte
- Sport-, Freizeit- und Bastelgeräte sowie Spielzeug
Überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind:
- Dampfkesselanlagen
- Druckbehälteranlagen außer Dampfkessel
- Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen
- Leitungen unter innerem Überdruck für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten
- Aufzugsanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Getränkeschankanlagen und Anlagen zur Herstellung kohlensaurer Getränke
- Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager
- Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten
Die Prüfpflicht der verschiedenen Anlagen ist in den verschiedensten Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien definiert. So zum Beispiel:
Verordnungen
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Hausprüfverordnung
Vorschriften
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
Richtlinien
- Richtlinie über Betrieb, Überwachung von Fettabscheidern
- Richtlinien für kraftbetriebene Fenster, Türen und Tore