TÜV Hessen Dienstleistungen

Fliegende Bauten

Gegenstand der Prüfung von fliegenden Bauten sind z. B. die sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie der Unfallschutz an

  • Festzelten
  • Traglufthallen
  • Karussells
  • u.v.m.

Grundlage bilden die Unfallverhütungsvorschriften (BGV) und die Bauordnung und ggf. weitere spezifische Erlasse der Bundesländer.

Bild: www.pixelio.de ©Knipsermann/PIXELIO


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