Bild: www.pixelio.de ©Knipsermann/PIXELIO

Gegenstand der Prüfung von fliegenden Bauten sind z. B. die sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie der Unfallschutz an
Grundlage bilden die Unfallverhütungsvorschriften (BGV) und die Bauordnung und ggf. weitere spezifische Erlasse der Bundesländer.
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