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Die Einreichung der EU-Konformitätserklärung berechtigt zur Kennzeichnung eines Gerätes mit dem CE-Zeichen. Ein wichtiger Bestandteil der EU-Konformitätserklärung ist der Nachweis von elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV).
Das EMV-Gesetz (EMVG) legt die Pflicht zur Kennzeichnung ab dem 1. Januar 1996 verbindlich fest. EMV bedeutet die Fähigkeit einer elektrischen Einrichtung, in ihrer elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu funktionieren ohne die Umgebung, zu der auch andere Einrichtungen gehören, unzulässig zu beeinflussen. Wir bieten ein speziell auf die EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung zugeschnittenes Programm an Dienstleistungen an. CE-Programm
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Laborleistungen
Das EMV-Laboratorium in Kassel ist von seiner Leistungsfähigkeit so ausgestattet, dass alle Messungen normengerecht durchgeführt werden können. Die technische Einrichtung und Ausstattung des EMV-Labors sind vorbildlich und entsprechen europaweit höchsten Standards.
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