TÜV Hessen Dienstleistungen

Elektrische Anlagen nach der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigen-Verordnung (HPPVO) / HausPrüfVO

Je nach Art und Nutzung des Gebäudes sind haustechnische Anlagen aufgrund der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigen-Verordnung (HPPVO) / ehem. Hausprüfverordnung (HausPrüfVO) und der Hessischen Bauordnung (HBO) prüfpflichtig. Weitere Forderungen sind durch Sonderbauordnungen z.B. für Versammlungs-, Beherbergungs- und Gaststätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hochhäuser, Schulen und andere Gebäude vorgegeben. Die Sachverständigen des TÜV Hessen prüfen folgende Anlagen nach diesen Verordnungen:

  • elektrische Starkstromanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtungen
  • Sicherheitsstromversorgungen
  • lüftungstechnische Anlagen
  • Brandmelde-, Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen.

Besonderheiten bei bestimmten Einrichtungen werden im Rahmen der Anlagenprüfungen von den Sachverständigen beurteilt: So ist z.B. bei Prüfungen im Krankenhaus auch die "elektrostatische Ableitfähigkeit von Fußböden" zu beurteilen. Außerdem werden auch Prüfungen nach dem Vorschriftenwerk der gewerblichen Berufsgenossenschaften z.B. BGV A3 (davor BGV A2, alt VBG 4) durchgeführt. Unsere Sachverständigen betreuen die Anlagen ebenfalls während der Planungsphase und Bauphase. Sie nehmen aktiv an Vorbesprechungen teil und reagieren auf Unwägbarkeiten in dieser Phase.

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