TÜV Hessen Dienstleistungen

Druckgeräte

Die am 29.05.1997 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie) regelt das Inverkehrbringen von Druckgeräten. Die Richtlinie ist seit dem 29.05.2002 in ihrer Anwendung bindend.

Unter dem Begriff Druckgerät fallen insbesondere

  • Druckbehälter/Dampfkessel
    • unbefeuerte Druckgeräte (Druckbehälter)
    • befeuerte oder anderweitig beheizte überhitzungsgefährdete Druckgeräte zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser (Dampfkessel)

  • Rohrleitungen und
  • Ausrüstungsteile von Druckbehältern und Rohrleitungen
    • Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
    • Druckhaltende Ausrüstungsteile

mit einem zulässigen Überdruck von mehr als 0,5 bar, auch als Baugruppen, nicht jedoch ortsbewegliche Druckgeräte. Der TÜV Hessen ist als Benannte Stelle für Druckgeräte (RL 97/23/EG) unter der Ziffer 0091 in Brüssel notifiziert. Es werden Beratungen, Prüfungen und Zertifizierungen auf folgenden Gebieten angeboten:

  • Konformitätsbewertungsverfahren (Überwachung der Abnahme, EG-Baumusterprüfung, EG-Entwurfsprüfung, Konformität mit der Bauart, Prüfung der Produkte, EG-Einzelprüfung)
  • Arbeitsverfahren für dauerhafte Werkstoffverbindungen (z.B. Schweißverfahren)
  • Personal für die Ausführung von dauerhaften Werkstoffverbindungen (z.B. Schweißpersonal)
  • Einzelgutachten für Werkstoffe
  • Europäische Werkstoffzulassung
  • Qualitätssicherungssysteme für Hersteller von Druckgeräten und Baugruppen
  • Qualitätssicherungssysteme für Werkstoffhersteller

Ferner stehen wir bei der Erstellung von Gefahrenanalysen, Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen gerne zur Verfügung.

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