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Die am 29.05.1997 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie) regelt das Inverkehrbringen von Druckgeräten. Die Richtlinie ist seit dem 29.05.2002 in ihrer Anwendung bindend.
Unter dem Begriff Druckgerät fallen insbesondere
mit einem zulässigen Überdruck von mehr als 0,5 bar, auch als Baugruppen, nicht jedoch ortsbewegliche Druckgeräte. Der TÜV Hessen ist als Benannte Stelle für Druckgeräte (RL 97/23/EG) unter der Ziffer 0091 in Brüssel notifiziert. Es werden Beratungen, Prüfungen und Zertifizierungen auf folgenden Gebieten angeboten:
Ferner stehen wir bei der Erstellung von Gefahrenanalysen, Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen gerne zur Verfügung.
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