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Die Leistungen umfassen Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen zu Dampf- und Heißwasserkesselanlagen sowie Heizungs- und Energieerzeugungsanlagen vom kleinen Dampferzeuger in der Wäscherei bis zum Großkraftwerk.
Der TÜV Hessen unterstützt sowohl die Hersteller und Errichter von Kesselanlagen als benannte Stelle nach Druckgeräterichtlinie (hier: alle erstmaligen Prüfungen vom der Entwurfsprüfung bis zur Konformitätsbescheinigung) sowie die Betreiber als Zugelassene Überwachungsstelle ZÜS von der Stellungnahme zur Erlaubnis über die Prüfung vor Inbetriebnahme bis zu den wiederkehrenden Prüfungen. Prüfgrundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung, DruckgeräteRL, Europäische und DIN-Normen, die Technischen Regeln für Dampfkessel, VGB-Richtlinien sowie die Feuerungsverordnung (FeuVO) und das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Der TÜV Hessen hat auch mehrere ASME-Inspektoren für Prüfungen nach amerikanischem Regelwerk. Alle in der Betriebssicherheitsverordnung geforderten Prüfungen durch die "zugelassene Überwachungsstelle" und die "befähigte Person" können vom TÜV Hessen durchgeführt werden. Ebenso gehören alle Prüfungen nach Druckgeräterichtlinie zum Dienstleistungsspektrum. Ein Vorteil für den Kunden ist, dass der TÜV Hessen nahezu alle erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand anbietet. Beispiele für die Leistungen sind:
Prüfobjekte sind z. B.
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