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Die Sachverständigen des TÜV Hessen sind von der Bundesunfallkasse (BUK) ermächtigt, die für die besondere szenische Darstellungen an Theaterbühnen und Filmstudios benötigten speziellen Arbeitsmittel und technischen Anlagen zu prüfen.
Hierzu gehören z. B. diverse Zuganlagen, Podien, Stative, der Bühnenboden, die Versenkeinrichtungen, Leuchtenhänger, Kamerakrane uvm.
Auf Grundlage der Vorschriften BGV C1, GUV-V C1 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" (ehemals VBG 70 "Bühnen und Studios") und der GUV-G 912 bzw. BGG 912 "Grundsätze für die Prüfung von Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" werden diese sicherheits- und maschinentechnische Einrichtungen geprüft. Sie unterliegen einer erstmaligen und alle 4 Jahre einer weiteren wiederkehrenden Sachverständigenprüfung
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