Je nach brandschutztechnischen Vorgaben werden von Brandmeldeanlagen folgende Anlagen angesteuert:

Die Sachverständigen des TÜV Hessen führen bei folgenden Anlagen die durch unterschiedliche Regelwerke (siehe unten) geforderten Prüfungen durch:
Je nach brandschutztechnischen Vorgaben werden von Brandmeldeanlagen folgende Anlagen angesteuert:
Im Rahmen der Anlagenprüfungen werden auch diese Anlagen von unseren Sachverständigen beurteilt.
Die Forderungen nach Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA) und Elektroakustische Notfallwarnsysteme (EAN) können erfolgen durch
Aus diesen verschiedenen Forderungen ergeben sich die notwendigen Prüfungen, die durch die Sachverständigen des TÜV Hessen ausgeführt werden. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Betreuung der Anlagen während der Planungsphase und Bauphase sowie die aktive Teilnahme an Vorbesprechungen.
Weitere aktuelle Informationen zur HPPVO erhalten Sie in unserem Newsletter. Bitte klicken Sie hier.
|
Wo? Wer? Wann? |
Industrie Service |
Informationen zu weiteren Dienstleistungen des TÜV Hessen finden Sie hier: