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Brandmelde- und Alarmierungsanlagen


Die Sachverständigen des TÜV Hessen führen bei folgenden Anlagen die durch unterschiedliche Regelwerke (siehe unten) geforderten Prüfungen durch:

  • Brandmeldeanlagen
  • Alarmanlagen
  • Gefahrenmeldeanlagen
  • Hausalarmanlagen

Feuermelder

Je nach brandschutztechnischen Vorgaben werden von Brandmeldeanlagen folgende Anlagen angesteuert:

  • Feuerlöschanlagen
  • Türen in Rettungswegen
  • elektrische Verriegelungen in Rettungswegen
  • Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuerschutzabschlüssen
  • Aufzüge
  • Lüftungsanlagen

Im Rahmen der Anlagenprüfungen werden auch diese Anlagen von unseren Sachverständigen beurteilt.

Die Forderungen nach Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA) und Elektroakustische Notfallwarnsysteme (EAN) können erfolgen durch

  • Landesbauordnungen, in Hessen die "Hessische Bauordnung" (HBO) oder durch
  • Sonderbauordnungen für z.B. Beherbergungsstätten, Gaststätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Versammlungsstätten, Hochhäuser, Schulen um nur einige zu nennen oder durch
  • Brandschutzbehörden oder durch
  • Bauherren oder durch
  • die Gewerbeaufsicht oder durch
  • den Versicherer, z. B. VdS- Schadenverhütung

Aus diesen verschiedenen Forderungen ergeben sich die notwendigen Prüfungen, die durch die Sachverständigen des TÜV Hessen ausgeführt werden. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Betreuung der Anlagen während der Planungsphase und Bauphase sowie die aktive Teilnahme an Vorbesprechungen.

Kontakt:
TÜV Hessen, Industrie Service

Kassel
Tel.: 0561 2091-301
Fax.: 0561 2091-291

Frankfurt
Tel.: 069 7916-249
Fax.: 069 7916-498

E-Mail: Zur Kontaktaufnahme

Linden
Tel.: 06403 9008-70
Fax.: 06403 9008-24

Darmstadt
Tel.: 06151 600-621
Fax.: 06151 600-606

Informationen zu weiteren Dienstleistungen des TÜV Hessen finden Sie hier:

Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten (VbF-Anlagen) – Anlagenprüfung


Brandschutz


Löschanlagen


Weitere Infos

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