
Blitzschutzanlagen liefern einen verbesserten Grundschutz der baulichen Anlage in Bezug auf Personenschutz, Brandschutz und Sachschutz. Ob eine Blitzschutzanlage prüfpflichtig ist, hängt von der Art und Nutzung des Gebäudes ab. Dies ist in Hessen in der "Hessischen Bauordnung" (HBO) geregelt. Die Prüffristen sind in der Hessische Verordnung über Prüfberechtigte und Prüfsachverständige nach der hessischen Bauordnung (HPPVO) / ehem. Hausprüfverordnung (HausPrüfVO) festgelegt.
Unabhängig von diesen Prüfungen werden Blitzschutzanlagen auch während der Bauphase und der Planungsphase von unseren Sachverständigen vor Inbetriebnahme beurteilt. Unter anderen werden von unseren Sachverständigen folgende Teilbereiche beurteilt:
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