Tagebaubagger mit Förderbändern
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Die Prüfungen und Begutachtungen von fördertechnischen Einrichtungen im Bergbau haben ihre rechtliche Grundlage in der Allgemeinen Bergverordnung (ABV) und der Bergverordnung über Schacht- und Schrägförderanlagen (BVS). Die BVS unterscheidet zwischen Schachtförderanlagen (Seilfahrt, Güterförderung und Abteufanlagen). Grundsätzlich bedürfen die Errichtung, der Betrieb und Änderungen einer Genehmigung durch die zuständige Bergbehörde. Sie unterliegen Abnahme- und wiederkehrenden Prüfungen durch bergbehördlich zugelassene Sachverständige.
Der Bereich Industrie Service des TÜV Hessen bietet folgende Leistungen an:
Tagebaubagger mit Förderbändern
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Kontakt:
TÜV Hessen, Industrie Service
Tel.: 0561 2091-221
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