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Bergbau - Förderanlagen


Die Prüfungen und Begutachtungen von fördertechnischen Einrichtungen im Bergbau haben ihre rechtliche Grundlage in der Allgemeinen Bergverordnung (ABV) und der Bergverordnung über Schacht- und Schrägförderanlagen (BVS). Die BVS unterscheidet zwischen Schachtförderanlagen (Seilfahrt, Güterförderung und Abteufanlagen). Grundsätzlich bedürfen die Errichtung, der Betrieb und Änderungen einer Genehmigung durch die zuständige Bergbehörde. Sie unterliegen Abnahme- und wiederkehrenden Prüfungen durch bergbehördlich zugelassene Sachverständige.

Der Bereich Industrie Service des TÜV Hessen bietet folgende Leistungen an:

  • Abnahme- und wiederkehrende Prüfungen von Schachtförderanlagen (Jahresrevision und Fahrtreglerprüfung) und Schrägförderanlagen (Fördermaschinen)
  • Messung von elektrischen und magnetischen Feldern
  • Beurteilung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) von Bauteilen und Anlagen
  • Erstellung von Gutachten

Tagebaubagger mit Förderbändern
Bildrechte: www.pixelio.de ©gaertner-piet/PIXELIO

Kontakt:
TÜV Hessen, Industrie Service
Tel.: 0561 2091-221
Fax.: 0561 2091-291
E-Mail: Zur Kontaktaufnahme

Weitere Infos

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