
Mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (kurz: TEHG) wird national die europäische Richtlinie 2003/87/EG zum CO2-Emissionshandel umgesetzt. Betroffene Anlagen/Betreiber - insbesondere von Kraftwerken und Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung >20 MW sowie Anlagen zu Glas- oder Papierherstellung - mussten sich vom Umweltbundesamt erstmalig im Jahr 2004 sog. CO2-Emissionsrechte (bzw. -zertifikate) zuteilen lassen, die frei handelbar sind.
Das bedeutet: Betreiber von Anlagen, die in den Jahren ab 2005 mehr oder weniger CO2 erzeugen, müssen dies durch Zukauf von Rechten abdecken oder können Rechte an andere Betreiber veräußern. Insgesamt müssen die CO2-Emissionen gemäß dem sog. Nationalen Allokationsplan (NAP) in den nächsten Jahren reduziert werden. Folgende drei Schritte des Betreibers waren relevant:
Betreiber |
Frist |
Dienstleistung TÜV Hessen |
|---|---|---|
Einreichen eines Genehmigungsantrags nach TEHG (wird nicht durch BImschG-Genehmigung abgedeckt) |
15.08.2004 |
Beratung hinsichtlich
|
Einreichen eines durch sachverständige Stelle verifizierten Antrags auf Zuteilung von CO 2-Rechten |
15.08.2004 |
Verifizierung des Antrags durch zugelassene Umweltgutach-ter/Personen gem. § 10 TEHG |
Abgabe eines verifizierten |
01.03.2006 bzw. Folgejahre |
Verifizierung durch zugelassene Umweltgutachter/Personen gem. § 5 Abs. 3 TEHG |
Kontakt:
TÜV Hessen
Dipl.-Wirtsch.Ing. Peter Ries
Tel. 06151 600-375
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