TÜV Hessen Dienstleistungen

CO2-Emissionshandel

Mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (kurz: TEHG) wird national die europäische Richtlinie 2003/87/EG zum CO2-Emissionshandel umgesetzt. Betroffene Anlagen/Betreiber - insbesondere von Kraftwerken und Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung >20 MW sowie Anlagen zu Glas- oder Papierherstellung - mussten sich vom Umweltbundesamt erstmalig im Jahr 2004 sog. CO2-Emissionsrechte (bzw. -zertifikate) zuteilen lassen, die frei handelbar sind.

Das bedeutet: Betreiber von Anlagen, die in den Jahren ab 2005 mehr oder weniger CO2 erzeugen, müssen dies durch Zukauf von Rechten abdecken oder können Rechte an andere Betreiber veräußern. Insgesamt müssen die CO2-Emissionen gemäß dem sog. Nationalen Allokationsplan (NAP) in den nächsten Jahren reduziert werden. Folgende drei Schritte des Betreibers waren relevant:

Betreiber

Frist

Dienstleistung TÜV Hessen

Einreichen eines Genehmigungsantrags nach TEHG (wird nicht durch BImschG-Genehmigung abgedeckt)

15.08.2004

Beratung hinsichtlich

  • Relevanz von CO2-Quellen
  • Anrechnung von begünstigenden sog. early actions (zu CO2-Minderung in Vorjahren) oder Stillstandszeiten
  • Erforderliche Messeinrichtungen zum CO2-Monitoring
  • Gutschriften durch Kraftwärmekopplung
  • Berechnung der CO2-Gesamtemissionen
  • Antragsstellung + Behördenmanagement

Einreichen eines durch sachverständige Stelle verifizierten Antrags auf Zuteilung von CO 2-Rechten

15.08.2004

Verifizierung des Antrags durch zugelassene Umweltgutach-ter/Personen gem. § 10 TEHG

Abgabe eines verifizierten
Emissionsberichts gem. § 5 TEHG in den Folgejahren aus dem die Menge des ermittelten CO2 aus dem Vorjahr hervorgeht

01.03.2006 bzw. Folgejahre

Verifizierung durch zugelassene Umweltgutachter/Personen gem. § 5 Abs. 3 TEHG

Kontakt:
TÜV Hessen
Dipl.-Wirtsch.Ing. Peter Ries
Tel. 06151 600-375
E-Mail: Zur Kontaktaufnahme

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