
Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes dürfen Anlagen, Anlagenteile sowie technische Schutzvorkehrungen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen bzw. in Rohrleitungsanlagen nur dann eingesetzt werden, wenn ihre Eignung nachgewiesen wurde. Der Nachweis wird gegenwärtig durch Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften erbracht, d. h. die Bauprodukte erhalten auf Antrag einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis.
Der Nachweis wird gegenwärtig durch Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften erbracht, d. h. die Bauprodukte erhalten auf Antrag einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis. Der TÜV Hessen ist zugelassene Stelle für
Neben unseren Überwachungs-, Zertifizier- und Prüftätigkeiten unterstützen wir Unternehmen bei der Erlangung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Serienprodukte. Bei Einzelfertigung (Unikate) unterstützen wir Hersteller durch Begutachtung des Produktes und Begleitung bei Behördengesprächen, damit es am Markt problemlos plaziert werden kann.