Die Prüfungen an Bahnen und Lifte, z. B. die Betriebssicherheit und der Unfallschutz, erfolgen auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bzw. bestimmten Verordnungen.
Im Einzelnen sind dies für
Seilbahnen die Betriebsordnung für Seilbahnen (BOSeil)
Skilifte die Betriebsordnung für Ski- und Schlepplifte (BOSchlepp)
Klein- und Feldbahnen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (ESBO)
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