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Die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen von Aufzügen sowie die Beurteilung des Fahrverhaltens in sicherheitstechnischer Hinsicht erfolgt auf Grundlage des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), der Aufzugsrichtlinie 95/16/EWG bzw. deren Änderung über die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) an:
Als Notified Body Lift führen wir an Aufzügen nach Aufzugsrichtlinie folgende Prüfungen durch
Als zugelassene Überwachungsstelle führen wir folgende Prüfungen durch:
Wir prüfen auch:
Aufzüge ohne Personenbeförderung, z.B.
Aufzüge zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr des Absturzes aus einer Höhe von maximal 3 m besteht, z.B.
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