TÜV Hessen Dienstleistungen

Aufzugsprüfung - Erstmalige

Die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen von Aufzügen sowie die Beurteilung des Fahrverhaltens in sicherheitstechnischer Hinsicht erfolgt auf Grundlage des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), der Aufzugsrichtlinie 95/16/EWG bzw. deren Änderung über die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) an:

  • Personenaufzügen und Lastenaufzügen
  • Behindertenaufzügen
  • Fassadenaufzügen
  • Bauaufzüge mit Personenbeförderung

Als Notified Body Lift führen wir an Aufzügen nach Aufzugsrichtlinie folgende Prüfungen durch

  • EG-Baumusterprüfung von Aufzügen nach Anhang V
  • Endabnahme nach Anhang VI
  • Einzelprüfung nach Anhang X

Als zugelassene Überwachungsstelle führen wir folgende Prüfungen durch:

  • Prüfung vor Inbetriebnahme

Wir prüfen auch:

Aufzüge ohne Personenbeförderung, z.B.

  • Güteraufzüge
  • Kleingüteraufzüge
  • Vereinfachte Güteraufzüge

Aufzüge zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr des Absturzes aus einer Höhe von maximal 3 m besteht, z.B.

  • Behindertenaufzüge

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