
Erfahrene Sachverständige führen Untersuchungen, Prüfungen, Begutachtungen, Analysen und Bewertungen sowie Beratungsleistungen hinsichtlich der Sicherheit von neuen und bestehenden technischen Anlagen,
u. a. mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, durch.
Die Sachverständigen sind nach § 29a BImSchG bekannt gegeben und verfügen teilweise über weitreichende Zusatzqualifikationen (Umweltgutachter, Auditoren nach DIN EN ISO 9001/14001, Störfallbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte).
Die Leistungen erstrecken sich auch auf Planungs-, Sanierungs-, Umbau- und Schadensfälle.
Im Einzelnen unterstützen wir Sie bei folgenden Dienstleistungen:
Hervorzuheben ist die integrierte Betrachtungs- und Vorgehensweise. Dies betrifft sowohl das Zusammenwirken einzelner Komponenten als auch die wechselseitigen Beeinflussungen zwischen der Gesamtanlage und deren Umgebung.
Einschlägige rechtliche Vorgaben zur Anlagensicherheit finden sich insbesondere
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