TÜV Hessen Dienstleistungen

Anlagensicherheit

Erfahrene Sachverständige führen Untersuchungen, Prüfungen, Begutachtungen, Analysen und Bewertungen sowie Beratungsleistungen hinsichtlich der Sicherheit von neuen und bestehenden technischen Anlagen,
u. a. mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, durch.

Die Sachverständigen sind nach § 29a BImSchG bekannt gegeben und verfügen teilweise über weitreichende Zusatzqualifikationen (Umweltgutachter, Auditoren nach DIN EN ISO 9001/14001, Störfallbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte).
Die Leistungen erstrecken sich auch auf Planungs-, Sanierungs-, Umbau- und Schadensfälle.

Im Einzelnen unterstützen wir Sie bei folgenden Dienstleistungen:

  • Sicherheitstechnische Prüfungen (z.B. nach § 29a BImSchG)
  • Prüfungen bzw. Beratungen zum Explosionsschutz bzw. Brandsschutz (Konzepte, Gutachten, Explosionsschutz-dokument gemäß BetrSichV, Ex-Zonen-Pläne)
  • Beratung zum Einsatz sicherheitsgerichteter MSR-Technik (IEC 61508, IEC 61511, VDI/VDE 2180)
  • Risikobeurteilung auf Basis von qualitativen oder quantitativen Methoden (z.B. QRA)
  • Erstellung von Schadensgutachten / systematische Ursachenermittlung
  • Erstellung und Prüfung sicherheitstechnischer Unterlagen nach Störfall-Verordnung (StörfallV) wie
    • Sicherheitsberichte nach § 9 StörfallV / Sicherheitskonzepte nach § 8 StörfallV
    • betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (AGAP) nach § 11 StörfallV
    • Erstellung von Gutachten zur Ansiedlung / Flächennutzung in der Nachbarschaft von störfallrelevanten Betriebsbereichen (land-use-planning)
    • Erstellung von Gutachten zum Stand der Sicherheitstechnik

  • Durchführung von Gefahrenanalysen (z.B. PAAG/HAZOP, Ausfalleffektanalyse/FMEA)
  • Auswirkungsbetrachtungen inkl. Ausbreitungsrechnungen (z.B. nach VDI 3783, EFFECTS2) sowie Berechnung von Explosionsüberdrücken bzw. Wärmestrahlungen im Ereignisfall
  • Beratung zum Sicherheitsmanagement:
    • Sicherheitsmanagementsystem (SMS) gemäß Anhang III StörfallV
    • SMS-Implementierung in bereits vorhandene Systeme (Qualität, Umwelt)
    • Unterstützung bei der Durchführung interner Sicherheitsaudits

  • Systematische Analyse sicherheitsrelevanter Ereignisse/Störungen (z.B. mit dem SOL-Verfahren) sowie Schulung und Durchführung von Anwendertrainings zur Ereignisanalyse
  • Stellung von externen Störfallbeauftragten (nach § 58 a BImSchG, 5. BImSchV) bzw. Unterstützung entsprechender Funktionen in Ihrem Hause
  • Beratung zur CE-Konformität in der Chemie- und Verfahrenstechnik
  • Zertifizierungen nach IEC 61508/61511 (MSR) bzw. nach RL 94/9/EG (ATEX) Stellvertretend für die Fülle von Anlagentypen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial seien im Einzelnen hier genannt:
    • Verfahrenstechnische Anlagen und chemisch-pharmazeutische Anlagen
    • Raffinerien
    • Läger
    • Sondermüll- und Müllverbrennungsanlagen sowie TAR/TNV-Anlagen
    • Anlagen in der Deponietechnik wie z. B. Deponiegasfassungs- und -verwertungsanlagen.

Hervorzuheben ist die integrierte Betrachtungs- und Vorgehensweise. Dies betrifft sowohl das Zusammenwirken einzelner Komponenten als auch die wechselseitigen Beeinflussungen zwischen der Gesamtanlage und deren Umgebung.

Einschlägige rechtliche Vorgaben zur Anlagensicherheit finden sich insbesondere

  • im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Störfallverordnung (StörfallV),
  • im Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
  • im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS),
  • im Chemikaliengesetz und in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

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