TÜV Hessen Dienstleistungen

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)

Die Leistungen umfassen Beratungen, Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen über Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen sowie Herstellen, Befördern und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen sowie über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung entzündlicher, leicht- oder hochentzündlicher Flüssigkeiten.

Grundlage bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).

Mitgeltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien wie das Geräte- und das Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Löschwasserrückhalterichtlinie oder das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) werden integrativ bei Beratung, Begutachtung und Prüfung einbezogen bzw. berücksichtigt.


Dabei geht es u. a. um Objekte wie:

  • Anlagen zum Lagern wie
    • Heizölbehälter
    • Lagertank
    • Tanklager
    • Gefahrstofflager
    • Fass- und Gebindelager
    • Auffangräume, Auffangwannen
  • Anlagen zum Abfüllen und Umschlagen wie
    • Tankstellen
    • Abfüll- und Umfüllplätze
    • Füllstellen
  • Rohrleitungsanlagen
  • Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wie
    • Anlagen der chemischen Industrie
    • Hydraulikanlagen
    • metallbearbeitende Anlagen (Werkzeugmaschinen)
    • Transformatoren mit Ölfüllung

Im Einzelnen gehören zu den Leistungen:

  • Beratung in der Planungsphase sowie bei Umbaumaßnahmen
    • Beratung bei Eignungsfeststellungsverfahren
    • Fachtechnische Prüfung zu Eignungsfeststellungsverfahren
    • Hilfestellung bei Behördenverfahren
    • Erstellung von Schadensgutachten
    • erstmalige und wiederkehrende Prüfungen gemäß Verordnung
    • Stilllegungsprüfungen
    • EDV-gestützte Anlagenerfassung und -kataster
    • Fachbetriebsüberwachung nach § 15 l WHG
    • Zertifizierung von Bauprodukten zur Lagerung wassergefährdender Stoffe gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) und Bauregelliste
    • Fremdüberwachung bei Herstellerbetrieben als Prüfstelle nach HBO
    • Beratung, Prüfung und Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen nach der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)
    • Durchführung von Lehrgängen nach WHG
    • Übernahme der Terminverfolgung von Prüfungen im Betreiberauftrag

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