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Die Leistungen umfassen Beratungen, Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen über Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen sowie Herstellen, Befördern und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen sowie über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung entzündlicher, leicht- oder hochentzündlicher Flüssigkeiten.
Grundlage bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).
Mitgeltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien wie das Geräte- und das Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Löschwasserrückhalterichtlinie oder das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) werden integrativ bei Beratung, Begutachtung und Prüfung einbezogen bzw. berücksichtigt.
Dabei geht es u. a. um Objekte wie:
Im Einzelnen gehören zu den Leistungen:
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