
Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 1996 besteht für alle Betriebe eine umfassende Pflicht zur Abfallvermeidung und -verringerung. Im Zuge der Neugestaltung wurden die Begriffe Entsorgungsfachbetrieb und Produktverantwortung rechtsverbindlich installiert. Außerdem besteht für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des § 15 KrW-/AbfG die Pflicht Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen.
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung enthält genaue Anforderungen zur Anerkennung eines Entsorgungsfachbetriebes. Auch im Rahmen der EU-Harmonisierung wurden neue Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Abfällen und die Behandlung verschiedener Abfallarten geschaffen.
Zum Beispiel stellt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ein detailliertes Pflichtenheft für alle beteiligten Betriebe dar.
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