Hauptuntersuchung wird an den Stand der Technik angepasst

Pressemitteilung:
TÜV Hessen , 31.03.2006

Ab dem Stichtag 1. April wird die Hauptuntersuchung (HU) bei Autos und auch Motorrädern umfangreicher und die Überprüfung dem Stand der Technik angepasst. Die vom Bundesrat am 10. Februar beschlossene 41. Änderungsverordnung des Straßenverkehrsrechts gilt als bisher größte Reform in der Geschichte der HU. Die Neuregelungen sollen in der Folge für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Erstmals werden auch sicherheitsrelevante elektronische Bauteile überprüft – zumindest theoretisch.

Die einzigen wirklichen Neuerungen, die den Verbaucher – also den Kraftfahrer – unmittelbar ab Samstag (1. April) betreffen, sind die nun vorgeschriebene Abgasuntersuchung (AU) für Krafträder (AUK), die es bislang nicht gegeben hatte, sowie die bisher wenig von Medien beachtete Gasanlagenprüfung (GAP) für gasbetriebene Fahrzeuge, die nun Bedingung für die Zulassung zur HU ist.

Die Einbeziehung elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme wie Airbags, ABS oder ESP in die Hauptuntersuchung ist zwar ab 1. April Vorschrift – „Sie wird allerdings erst frühestens ab 1. April 2007 für einige Autofahrer relevant“, erklärt Ernst Biemer, Leiter des Bereichs Auto Service in der Hessen-Zentrale in Darmstadt.

Der Elektroniktest wird nämlich entgegen der weit verbreiteten Ansicht nur bei Fahrzeugen durchgeführt, die ab dem Stichtag 1. April 2006 erstmals in den Verkehr kommen, also zugelassen werden. Und diese Fahrzeuge müssen ihre erste HU in der Regel erst in drei Jahren, also 2009, absolvieren. Ausnahmen bilden hierbei etwa Taxis, die jährlich zum TÜV müssen, oder Fahrzeuge, die in ihrer Nutzung umgewidmet werden sollen und deshalb zu einer außerordentlichen HU vorstellig werden müssen.

Zudem fallen für Fahrer von so genannten On-Board-Diagnose-(OBD) Fahrzeugen (OBD bedeutet eine Art Eigenüberwachung der Fahrzeuge im Hinblick auf alle relevanten Bauteile, die für die Abgasreinigung verantwortlich sind) die HU und die AU zusammen auf einen Prüftermin.


Umweltuntersuchung für Motorräder - keine eigene Plakette

Alle Motorräder mit mindestens 50 Kubikzentimeter Hubraum, einer Höchstgeschwindigkeit oberhalb 45 km/h und Erstzulassung ab 1989 einschließlich Leichtkrafträder, Trikes und Quads müssen jetzt zur AU. Sie wird während der alle zwei Jahre fälligen HU durchgeführt.

Dabei gelten als Grenze für den CO-Gehalt im Abgas die Werte des Herstellers. Liegen diese nicht vor, gelten folgende Werte: 4,5 Vol-% bei Motorrädern ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator im Leerlauf und 0,3 Vol-% bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator im erhöhtem Leerlauf. Eine separate Plakette für die AU gibt es nicht.

Die Umweltuntersuchung besteht aus Abgastest und einer Geräuschmessung. Noch fehlten Erfahrungswerte, um voraussagen zu können, wie viele Motorräder die AU wegen zu hoher Emissionswerte, unsachgemäßer Reparaturen oder des Einbaus ungenehmigter Anlagen nicht auf Anhieb bestehen könnten, sagt TÜV Service-Center-Leiter Achim Schäfer (Darmstadt).

Bestehen nach der subjektiven Geräuschbeurteilung im Rahmen einer Fahrprobe Zweifel an der Vorschriftsmäßigkeit (weil bsplw. eigenhändig die Auspuffanlage verändert wurde und der Auspuff zu laut ist), ist als Ergänzungsmessung eine Standgeräuschmessung durchzuführen.

Rund 20 Euro mehr (von 34,10 Euro für die HU auf 53,30 Euro) werden für die kombinierte HU/AU nun fällig – Dies ist eine vorgeschriebene Gebühr nach Gebührenordnung des Gesetzgebers und keine Margengebühr, erklärt der TÜV Hessen. Angesichts Investitionen in sechsstelliger Höhe in neues Prüfgerät (mobile CO-Messgeräte, Geräusch-, Drehzahlmesser) sowie in die Fortbildung der Mitarbeiter allerdings eine durchaus notwendige und angemessene Gebührenanhebung, wie Auto Service-Bereichsleiter Thomas Gensicke vom TÜV Hessen in Darmstadt urteilt.


Gasanlagenprüfung (GAP) für gasbetriebene Fahrzeuge

Die Umrüstung des Antriebs auf alternativen Kraftstoff wie Gas spart Kosten und schont die Umwelt: Gasantriebsfahrzeuge müssen ab 1. April einer Dichtigkeitsüberprüfung (Gasanlagenprüfung, GAP) unterzogen werden, bevor sie zur HU zugelassen werden. Diese darf nur von besonders geschulten Sachverständigen durchgeführt werden.

Der TÜV Hessen hat an jedem seiner rund 60 hessenweiten Service-Center eine Fachkraft, die diese Prüfung durchführen kann. Wird die GAP im Rahmen der HU durch den TÜV Hessen durchgeführt, werden dafür 23,20 Euro fällig, ansonsten kostet die Untersuchung 30,16 Euro.

Der günstigere Preis wird möglich, da im Rahmen der HU Fahrzeugdaten wie Fahrgestellnummer usw. sowieso überprüft und dann nicht für die GAP eigens nochmals aufgenommen werden müssen. Die neue Untersuchung benötigt jedoch etwas Zeit: Der Sachverständige muss alle relevanten Komponenten auf Lecks und undichte Stellen überprüfen und somit auch feststellen, ob Komponenten fachgerecht eingebaut oder defekt sind.


Erweiterter Prüfrahmen: ABS, ESP und Airbag

Für Autofahrer soll die „neue“ Hauptuntersuchung (HU), wenn sie denn relevant wird, weder länger dauern noch wegen des erweiterten Prüfrahmens wesentlich teurer (plus ein Euro) werden. Die Sachverständigen können dann zunächst nur eine Sichtkontrolle auf Basis von Systemdaten, die für jedes Fahrzeug durch den Hersteller und die FSD (dazu weiter unten mehr) bereitgestellt werden, vornehmen.

Wirkliche Fehlfunktionen werden sich so nur in einem Teil der Fälle aufspüren lassen. Auf den Fehlerspeicher, der alle Ausfälle der Mini-Rechner in der Bordelektronik festhält, haben die Prüfer nämlich (noch) keinen Zugriff. Wie ein Betriebsgeheimnis hüten die Hersteller alle Informationen über Fehler der Autoelektronik - und lassen die Prüfer nicht auslesen, wann und wie oft die Elektronik im Auto verrückt spielte.

Mittels Kontrolle von Verbaumerkmalen, Erkennen von Fehlercodes, Abarbeiten bestimmter Algorithmen, Messung physikalischer Größen und Auslesen manipulationssicherer Anzeigen wird zumindest versucht, den Zustand einer jeden Komponente zuverlässig zu bestimmen. Wann im Rahmen der HU eine Kontrolle elektronischer Steuergeräte wenigstens durch Auslesen der Fehlerspeicher stattfinden wird, steht laut TÜV Hessen noch nicht fest. Da aber die jetzt zugelassenen Autos frühestens im Jahr 2009 das erste Mal zum TÜV müssen, könnte die Elektronik-Prüfung noch verbessert werden.

Im erweiterten Prüfrahmen werden acht sicherheitsrelevante elektronische Systeme untersucht. Gecheckt werden das Anti-Blockiersystem (ABS) der Bremsanlage, Lenkung, Scheinwerfer und Leuchten, Sicherheitsgurte, Airbags, der dynamische Überrollschutz, Geschwindigkeitsbegrenzer/-regler sowie Fahrdynamiksysteme mit Eingriff in die Bremsanlage (ESP).


Jeder Wagen ist anders - Systemdaten liefert die FSD

Damit Prüfer überhaupt wissen, welche elektronischen Einbauten in einem bestimmten Modell vorhanden sein müssten, haben die Prüforganisationen die Fahrzeugsystemdaten GmbH FSD (Dresden / www.fsd-web.de) gegründet. Der TÜV Hessen ist dort durch seinen Mutterkonzern TÜV SÜD vertreten.

Sie sammelt bei Herstellern Informationen, welches Modell mit welchen elektronischen Komponenten ausgerüstet ist. FSD muss dabei immense Datenfluten beherrschen: 55 Millionen Datensätze müssen „mindestens alle zwei Wochen aktualisiert werden“, erklärt Geschäftsführer Jürgen Bönninger, damit die rund 11.000 Sachverständigen und Prüfer die in Deutschland notwendigen 24 Millionen Prüfungen pro Jahr reibungslos durchführen können.

Die FSD strukturiert die Informationen vor und stellt diese den Sachverständigen über entsprechende IT-Systeme zur Verfügung. Das machte auch eine Umstellung der EDV des TÜV Hessen notwendig.

Der FSD-Service ist auch der Grund für den Gebührenanstieg bei der HU: Pro Untersuchung führen jetzt alle Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen je einen Euro an die FSD ab. So hat es der Gesetzgeber verfügt.


Zusammenlegung von HU und AU - ab 2010 für alle Autos

Betroffen von den Änderungen der 41. Änderungsverordnung sind auch die Fahrer von so genannten On-Board-Diagnose-(OBD) Fahrzeugen. OBD bedeutet eine Art Eigenüberwachung der Fahrzeuge im Hinblick auf alle relevanten Bauteile, die für die Abgasreinigung verantwortlich sind. Eventuelle Fehler werden durch eine Warnleuchte im Armaturenbrett angezeigt. Zusätzlich werden Fehler im Motormanagement im Fehlerspeicher der OBD abgelegt. Bei der nun neuen AU wird dieser Fehlerspeicher ausgelesen. „Am Prozedere, an den Prüfberichten und Papieren ändert sich gar nichts. Einzige Neuerung ist die Tatsache, dass HU und AU nun immer auf den selben Termin fallen“, erklärt Ernst Biemer.

Bis sich auch für Fahrzeuge ohne OBD etwas ändert, dauert es noch fast vier Jahre. Ab 2010 erfolgt die Zusammenlegung beider Untersuchungen für alle Fahrzeuge. Die AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt dann, eine gültige AU wird durch die HU-Plakette bestätigt.


Weitere Infos gibt es auch unter: www.tuev-hessen.de

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