Ab dem Stichtag 1. April wird die Hauptuntersuchung (HU) bei Autos und auch Motorrädern umfangreicher und die Überprüfung dem Stand der Technik angepasst. Die vom Bundesrat am 10. Februar beschlossene 41. Änderungsverordnung des Straßenverkehrsrechts gilt als bisher größte Reform in der Geschichte der HU. Die Neuregelungen sollen in der Folge für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Erstmals werden auch sicherheitsrelevante elektronische Bauteile überprüft – zumindest theoretisch.
Die einzigen wirklichen Neuerungen, die den Verbaucher – also den Kraftfahrer – unmittelbar ab Samstag (1. April) betreffen, sind die nun vorgeschriebene Abgasuntersuchung (AU) für Krafträder (AUK), die es bislang nicht gegeben hatte, sowie die bisher wenig von Medien beachtete Gasanlagenprüfung (GAP) für gasbetriebene Fahrzeuge, die nun Bedingung für die Zulassung zur HU ist.
Die Einbeziehung elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme wie Airbags, ABS oder ESP in die Hauptuntersuchung ist zwar ab 1. April Vorschrift – „Sie wird allerdings erst frühestens ab 1. April 2007 für einige Autofahrer relevant“, erklärt Ernst Biemer, Leiter des Bereichs Auto Service in der Hessen-Zentrale in Darmstadt.
Der Elektroniktest wird nämlich entgegen der weit verbreiteten Ansicht nur bei Fahrzeugen durchgeführt, die ab dem Stichtag 1. April 2006 erstmals in den Verkehr kommen, also zugelassen werden. Und diese Fahrzeuge müssen ihre erste HU in der Regel erst in drei Jahren, also 2009, absolvieren. Ausnahmen bilden hierbei etwa Taxis, die jährlich zum TÜV müssen, oder Fahrzeuge, die in ihrer Nutzung umgewidmet werden sollen und deshalb zu einer außerordentlichen HU vorstellig werden müssen.
Zudem fallen für Fahrer von so genannten On-Board-Diagnose-(OBD) Fahrzeugen (OBD bedeutet eine Art Eigenüberwachung der Fahrzeuge im Hinblick auf alle relevanten Bauteile, die für die Abgasreinigung verantwortlich sind) die HU und die AU zusammen auf einen Prüftermin.

