Newsletter Februar 2010

Newsletterartikel vom 08.02.2010


MPU bleibt wichtiger Baustein der Verkehrssicherheit

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) für Verkehrssünder stand auf dem Prüfstand. Auf dem 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar Ende Januar diskutierten Deutschlands renommierteste Verkehrsjuristen über Optimierungsmöglichkeiten. Kritiker sagen, die MPU sei oft willkürlich und für den Einzelnen nicht immer nachvollziehbar. Im Fokus steht dabei das Psychologen-Gespräch, das im Zusammenspiel mit anderen Tests die Fahreignung ermitteln soll. Kritiker meinen, dass die Transparenz des Verfahrens verbessert werden könnte, wenn das Interview mit dem Psychologen – auch Explorationsgespräch genannt – auf Video aufgezeichnet würde.

Auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sprach sich für eine Überarbeitung der Untersuchung aus. Grundsätzlich habe sie ihren Sinn und zu Recht eine abschreckende Wirkung, sagte der Minister. Allerdings müssten die Gutachten nachvollziehbar sein.

Der VdTÜV (Berlin) wie auch der TÜV Hessen begrüßten hinterher die Empfehlung des Verkehrsgerichtstags zur MPU: Die Verkehrsrechtsexperten bestätigten eindeutig die MPU als wirksames Mittel für mehr Verkehrssicherheit. Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, erklärte zum Votum aus Goslar: „Der Verkehrsgerichtstag bestätigt in seinen Empfehlungen die Notwendigkeit und den Nutzen der MPU für die Sicherheit aller und die Mobilität des Einzelnen. Das klare Signal unterstreicht die Bedeutung der MPU als Baustein der Verkehrssicherheit.“

Im medizinischen Teil der MPU sollen mögliche Vorerkrankungen des Fahrers besprochen und dem Anlass entsprechende körperliche Untersuchungen gemacht werden. Im psychologischen Teil der MPU findet das sogenannte Explorationsgespräch oder Interview statt; darüber hinaus können Leistungs- und Reaktionstests (Bild) gemacht werden.

Die Empfehlungen des angesehenen Expertengremiums haben Gewicht: Zwar sind sie für den Gesetzgeber nicht bindend, sie fließen aber oft in die Gesetzgebung mit ein.

Aufzeichnungspflicht ist vom Tisch

Nicht weiter verfolgt werden soll die Forderung, MPU-Gespräche per Video aufzuzeichnen. Von den Verkehrspsychologen und Medizinern des TÜV Hessen wurde der Vorstoß stets abgelehnt. Kritiker hatten eingewendet, einige der Kandidaten fühlten sich bei einem negativen Gutachten ungerecht behandelt oder falsch wiedergegeben. Die Videoaufzeichnung könne eine sinnvolle Maßnahme sein, die Auswertung zu objektivieren. Bei einer Beschwerde könne so direkt nachgeprüft werden, wie das Gespräch wirklich verlaufen ist.

Aufwand und Kosten einer solchen Maßnahme stünden in keinem Verhältnis zum erzielbaren Nutzen, argumentiert dagegen der TÜV Hessen. Neben Problemen bei der praktischen Umsetzbarkeit müssten aufgezeichnete Interviews vollständig transkribiert werden. Dies würde ein MPU-Gutachten sehr verteuern, gibt der TÜV Hessen zu bedenken. Schon heute biete man bei Bedarf Gesprächstranskription an, dies werde jedoch überhaupt nicht nachgefragt. Beim TÜV Hessen sieht man zudem die Gefahr, dass die Gespräche hinterher falsch interpretiert und fehlerhaft bewertet werden könnten.

Wissenschaftliche Auswertungsmethodik fehlt

Schließlich gebe es keine wissenschaftlichen Kriterien, wie ein solches Video ausgewertet werden sollte. Die Schwierigkeit der Interpretation bleibe somit weiterhin bestehen, einen Gewinn an Objektivität sei demzufolge nicht zu erkennen. Eine Pflicht zum Videomitschnitt lehnt der TÜV Hessen nicht zuletzt im Sinne des Persönlichkeitsschutzes von Klienten, aber auch der Interviewer ab.

TÜV Hessen bietet Transparenz in der MPU - kostenlose Aufklärung und auf Wunsch Audio-Mitschnitt

Mehr Transparenz in der MPU ist dem TÜV Hessen seit Jahren ein zentrales Anliegen. Derzeit betreibt er 19 sogenannte "Begutachtungsstellen für Fahreignung“ (BfF), in denen es regelmäßig kostenlose Informationsveranstaltungen zur MPU gibt. Ebenfalls seit Jahren bietet der TÜV Hessen zum MPU-Interview auch einen (kostenpflichtigen) Audio-Mitschnitt mit Transkription an. Da die Nachfrage sowohl beim TÜV Hessen als auch bei anderen Trägern sehr gering ist, lässt sich jedoch ableiten, dass der Bedarf lange nicht so groß ist, wie er gerade im Vorfeld auf die Diskussion beim Verkehrsgerichtstag herausgestellt wurde.

"Hinter einer solchen Forderung stehen Unsicherheiten oder Befürchtungen von Betroffenen. Die lassen sich in der Regel sehr gut über die angebotenen Informationsveranstaltungen und über eine gute Vorbereitung bei kompetenten MPU-Experten auffangen und lösen", sagt Horst Ziegler, beim TÜV Hessen für die MPU verantwortlich. Ziegler wehrt sich gegen den Vorwurf, die MPU sei nicht transparent genug: seit Jahren seien die Kriterien bei der Begutachtung öffentlich zugänglich, und zwar in dem Buch: "Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik - Beurteilungskriterien"; Wolfgang Schubert und Rainer Mattern (Kirschbaum-Verlag, ISBN 978-3-7812-1678-5).

Überwachung und Qualitätssicherung weltweit vorbildlich

Zudem würden die Kriterien in den Gutachten auch Punkt für Punkt abgehandelt. Diese Gutachten werden regelmäßig bei allen Trägern von BfF durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) überprüft. Ziegler sieht darin bestätigt, dass "es weltweit kein Fahrerlaubnissystem gibt, in dem die Frage der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis so transparent abläuft und so intensiv überwacht und qualitätsgesichert betrieben wird, wie dies in Deutschland seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzt wird."


MPU ist eine Einzelfallprüfung - und jeder erhält eine faire Chance

Die MPU dient dazu, die Fahreignung von mehrfach auffälligen Verkehrsteilnehmern, deren Fahrerlaubnis entzogen wurde, zu beurteilen. So bietet sie denjenigen, die geeignet sind, wieder am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen, die Chance der Rehabilitation. Sie identifiziert aber auch diejenigen, die hierzu nicht in der Lage sind. Bei der MPU handelt es sich um eine Einzelfallprüfung. Jeder Bewerber, der sie absolviert, erhält also eine faire Chance, nachzuweisen, dass er wieder verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Bei einer MPU muss sich der Bewerber mit den Gründen, die zu seinem schweren und gefährlichen Vergehen führten, auseinandersetzen. Im Vordergrund steht also die individuelle Problematik des Einzelnen, oftmals sind das zum Beispiel Drogen oder ein übermäßiger Alkoholkonsum. Auch ein sehr gefährlicher Fahrstil kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Ziel: Konsequenzen aus eigenem Fehlverhalten ziehen

Ziel des Verfahrens der MPU ist somit nicht nur, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis wiedererlangt. Vielmehr geht es darum, dass er die Probleme, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führten, erkennt und abstellt. Er soll seine Einstellung und sein Verhalten im Straßenverkehr ändern, also Konsequenzen aus dem Fehlverhalten ziehen.

Dieses Erkennen des Bewerbers wird im Rahmen der MPU auf vielfältige Weise getestet und von entsprechend ausgebildeten Psychologen beurteilt. Auf diese Weise führt die MPU dazu, dass weniger Verstöße im Straßenverkehr begangen werden, die Menschenleben gefährden. Die MPU wird bundesweit nach einheitlichen Bewertungsmaßstäben vorgenommen, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vorgegeben werden (hierzu der Hintergrund weiter unten).

Gutachter beurteilen objektiv und neutral nach wissenschaftlichen Kriterien

Grundlage der Beurteilungsgrundsätze sind die Bedürfnisse des Einzelnen zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr sowie das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit. Die Gutachter beurteilen objektiv und neutral nach wissenschaftlich begründeten Kriterien, ob der Betroffene Konsequenzen aus seinem Verhalten gezogen hat. Dabei betrachten sie auch die Vorgeschichte des Bewerbers, die zu dem Vergehen geführt hat. Arzt und Psychologe beurteilen am Ende aus der Sicht ihrer jeweiligen Fachgebiete gemeinsam, ob der Bewerber in der Lage ist, verantwortungsvoll am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen.

„Die MPU ist ein wichtiger Baustein der Verkehrssicherheit in Deutschland“, betont Dr. Brüggemann. „Sie ist außerdem die einzig wissenschaftlich fundierte Methode, dem Bewerber die Rückkehr in den motorisierten Straßenverkehr zu ermöglichen.“ Dr. Brüggemann weist darauf hin, dass die Methoden einem kontinuierlichen Evaluationsprozess unterliegen.


Hintergrund:

Wer darf MPUs anbieten?

Medizinisch-Psychologische Untersuchungen dürfen nur staatlich zugelassene Einrichtungen abnehmen. An die zwanzig sind das zurzeit, der TÜV Hessen ist darunter. Derzeit führen bundesweit rund 260 „Begutachtungsstellen für Fahreignung“ (BfF) die MPU durch, 19 davon betreibt der TÜV Hessen. Zuständig für diese Akkreditierung ist die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Die BASt führt dazu regelmäßg Gutachtenprüfungen bei allen Trägern von BfF in Deutschland durch und überprüft hier Einhaltung und die richtige Anwendung der festgelegten Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung.

Laut dem Anforderungskatalog der BASt sollen im medizinischen Teil der MPU mögliche Vorerkrankungen des Fahrers besprochen und dem Anlass entsprechende körperliche Untersuchungen gemacht werden, beispielsweise Blutdruckmessen, Blutabnahme oder ein Sehtest. Im psychologischen Teil findet das sogenannte Explorationsgespräch oder Interview statt; darüber hinaus können Leistungs- und Reaktionstests gemacht werden. Am Ende steht ein Gutachten mit einer Prognose zur Verkehrsbewährung.

Mehr als oft behauptet: Jeder Zweite erhält nach MPU Fahrerlaubnis zurück

Nur wenn diese positiv ausfällt, erhält der Fahrer auch den Führerschein wieder. In den vergangenen Jahren mussten von den bundesweit rund 54 Millionen Führerscheinbesitzern jährlich rund 100.000 zur MPU; dies sind nur etwa 0,2 Prozent aller Führerscheinbesitzer in Deutschland. Es wird deutlich, dass dies eine sehr kleine und sehr problematische Gruppe von Verkehrsteilnehmern ist, die mit ihrem Verhalten eine besonders hohe Gefahr im Straßenverkehr darstellt. Dies sind zu 96 Prozent Männer und lediglich vier Prozent Frauen. Im Schnitt erhält etwa jeder Zweite sofort ein positives Gutachten; ein knappes Fünftel bekommt eine Nachschulung als Auflage verordnet; die übrigen bekommen ein negatives Gutachten.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Chance in Deutschland wieder eine Fahrerlaubnis zu bekommen weitaus höher ist, als es immer wieder kolportiert wird. Notwendig und sehr sinnvoll ist allerdings, dass Betroffene in vielen Fällen sinnvolle Vorbereitungs- und Beratungsangebote nutzen, die dabei helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die hinter den Auffälligkeiten verborgenen Probleme aufzuarbeiten.

Die MPU steht bevor… Was ist zu beachten?

Wer vor einer Eignungsuntersuchung steht, sollte sich frühzeitig um kompetente und erfahrene Hilfe bemühen. Hier bieten eine Reihe von Fachleuten und Institutionen Hilfestellungen an, die nicht sehr teuer sein müssen. Auf jeden Fall sollte man ein Beratungsgespräch bei einem MPU-Fachexperten absolvieren, denn damit sind einige wichtige Vorteile verbunden:

  • man wird über die bevorstehende Untersuchung richtig informiert und beraten und muss sich nicht auf irreführende Meinungen und Vorurteile stützen
  • man erfährt die Wege, mit denen die Voraussetzungen für eine positive Begutachtung geschaffen werden können. In vielen Fällen müssen nämlich ganz bestimmte Laboruntersuchungen und nachgewiesene Zeiten der Abstinenz dokumentiert werden
  • man erhält Antworten auf ein eventuell vorliegendes Negativ-Gutachten
  • man kann mit dem Berater gemeinsam einen Weg finden, der zu einem günstigeren Ergebnis führen kann
  • man bekommt die nötige Sicherheit für die Untersuchung

Seriöse Anbieter erkennt man an durchschaubaren Kostenangeboten und auch daran, dass keine "Durchkommgarantien" gegeben werden. Abzuraten ist von Angeboten, die nur trainieren, bei bestimmten Fragen die "richtigen" Antworten zu geben. Dazu sind die Gutachter sehr gut ausgebildet, solche Strategien schnell zu erkennen. Selbst wenn es gelegentlich jemand schaffen sollte, dennoch ein positives Gutachten zu erhalten, wird er sich auf Dauer nicht über die Fahrerlaubnis freuen können, da ein Rückfall und die erneute Verkehrsauffälligkeit vorprogrammiert ist. Zielsetzung kann nämlich nur sein, die Fahrerlaubnis auch zu behalten!


Die detailierten Empfehlungen der Arbeitskreise V und VI des Verkehrsgerichtstags lesen Sie hier



Vertiefende Informationen

Zu den Empfehlungen der Arbeitskreise V und VI vom
27. - 29. Januar 2010
gelangen Sie hier