
Verfahrensverzeichnis gemäß § 4 g, Abs.2, 4e BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit diesem generellen Verzeichnis nach. Individuelle Anträge von Dritten werden vom Datenschutzbeauftragten (siehe 2.1.) direkt und unverzüglich bearbeitet.
1. Name der verantwortlichen Stelle und deren Vorstand
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Rüdesheimer Straße 119
64285 Darmstadt
Tel.: 06151 600-0
FAX: 06151 600-600
E-Mail: Zur Kontaktaufnahme
www.tuev-hessen.de
Geschäftsführer:
Dipl.- Ing. Falk K. Börsch
Dr.- Ing. Wolfgang Gehrke
Der TÜV Hessen hat zurzeit folgende 100%ige Tochtergesellschaft:
TÜV Hessen Consulting GmbH
Ichtershäuser Straße 5
99310 Arnstadt/Thüringen
Tel.: 03628 61350
FAX: 03628 613535
www.tuev-hessen-consulting.de
2. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung:
Dirk Peter
2.1 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter:
Wolfgang Weber (Revisor)
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Rüdesheimer Straße 119
64285 Darmstadt
4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Hauptzweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sind der Vertrieb, die Verwaltung und die Abwicklung von Kundenaufträgen im Bereich Anlagentechnik, Fahrzeugtechnik und Kraftfahrwesen, Umweltschutz und Qualitätsmanagement sowie Verkehrs- und Arbeitspsychologie. Nebenzwecke der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sind die Personal-, Lieferanten- und Kundenverwaltung.
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien
Zur Erfüllung der unter Punkt 4 aufgeführten Zweckbestimmung werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen. Daten, die nicht der Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden nach Wegfall der unter Nr. 4 beschriebenen Zweckbindung gelöscht.
8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung von Daten an Drittstaaten ist nicht geplant.
9. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach § 9 BDSG zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind:
Der TÜV Hessen setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um durch sie verwaltete Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Im Detail bedeutet dies, dass datenschutzrelevante Angaben auf gesicherten Systemen gespeichert werden. Der Zugriff darauf ist nur wenigen befugten Personen möglich, die mit der technischen oder redaktionellen Betreuung der Systeme befasst sind.
Gewährleistungsausschluss:
Die Informationen, Daten und Inhalte werden ständig geprüft und aktualisiert. Trotz
aller Sorgfalt können sich Angaben zwischenzeitlich verändert haben. Deshalb kann
keine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität
übernommen werden.
Daten:
Die Sicherheit der Daten, die uns per Internet übermittelt werden, kann nicht
gewährleistet werden. Es besteht jedoch die Garantie, dass überlieferte Daten nur
zweckgemäß und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) genutzt und verarbeitet werden.
Zertifizierung:
Der TÜV Hessen ist nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert. In maßgeblichen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sind die Anforderungen des Datenschutzes implementiert. Regelmäßige Audits überprüfen die Einhaltung der Vorschriften.
Darmstadt, 02.04.2004 gez. W. Weber (Datenschutzbeauftragter)
Revision 1: 23.01.2007