Umweltzone Frankfurt am Main

Seit 1. Oktober 2008 ist in Frankfurt am Main eine Umweltzone eingerichtet. Dadurch soll die Feinstaub-
konzentration in der Luft verringert werden. Dann dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit einer roten, gelben oder grünen Feinstaubplakette in die Mainmetropole einfahren.

Um die Feinstaubgrenzwerte aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzuhalten, ist ab 1. Oktober 2008 in Frankfurt am Main eine Umweltzone eingerichtet. Für den Jahresmittelwert von Feinstaub1 gilt der Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter. Außerdem darf der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm je Kubikmeter nur an maximal 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Während der Grenzwert für den Jahresmittelwert in den vergangenen Jahren in Frankfurt am Main eingehalten worden ist, wurde der Grenzwert für den Tagesmittelwert 2005 und 2006 überschritten, 2007 wurde er knapp eingehalten. Die Jahresmittelwerte lassen erkennen, dass die Feinstaubkonzentrationen im Stadtgebiet zurückgehen. Die Einhaltung des Grenzwertes für den Tagesmittelwert kann jedoch ohne zusätzliche Maßnahmen nicht dauerhaft sichergestellt werden.

1(Feinstäube oder PM10 (Particulate Matter) sind Schwebteilchen mit einem Durchmesser von höchstens 10 Mikrometern)

Rechtliche Grundlage für die Einführung einer Umweltzone ist der sogenannte Aktionsplan nach § 47 Abs. 2 BImSchG. Vom 3. Juni bis zum 2. Juli 2008 wurde der Entwurf eines Aktionsplans Frankfurt am Main 2008, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz aufgestellt worden ist, im Technischen Rathaus der Stadt Frankfurt am Main öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus kann er weiterhin im Internet unter www.umweltzone.frankfurt.de heruntergeladen werden. Bis zum 16. Juli 2008 konnten Einwände, Bedenken und Anregungen zum Aktionsplanentwurf schriftlich an das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Postfach 3109, 65021 Wiesbaden, gerichtet werden.

Abbildung: Umweltzone Frankfurt am Main

(Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, 2008)

Die etwa 110 Quadratkilometer große Frankfurter Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des Autobahnrings, die Autobahnen selbst sind ausgenommen. Im Westen wird die Umweltzone begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661. Es ist davon auszugehen, dass nach Einrichtung der Umweltzone die Grenzwerte für Feinstaub dauerhaft eingehalten werden können.

Grundlage für die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge durch Plaketten ist die sogenannte Kennzeichnungsverordnung (35. Verordnung zum BImSchG). Sie kennt vier Schadstoffgruppen (SG):

  • SG 1 - keine Plakette - Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, die keine Plakette erhalten, sind Dieselfahrzeuge Euro 1 und schlechter, außerdem alle Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator sowie einige wenige Fahrzeuge mit Kat und entsprechender Schadstoffschlüsselnummer.
  • SG 2 - rote Plakette - Euro 2 für Dieselfahrzeuge entspricht in etwa der Schadstoffgruppe 2.
  • SG 3 - gelbe Plakette - Euro 3 für Dieselfahrzeuge entspricht etwa der Schadstoffgruppe 3.
  • SG 4 - grüne Plakette - Zu der Schadstoffgruppe 4 gehören Benziner mit geregeltem Katalysator und entsprechender Schadstoffschlüsselnummer, Diesel Euro 4 und 5, Fahrzeuge mit Gas-, Elektro- und Brennstoffzellenantrieb.

Dieselfahrzeuge können gegebenenfalls durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter in die jeweils nächst höhere Schadstoffgruppe gelangen. Seit April 2007 wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern steuerlich gefördert. Die Plaketten sind bundesweit bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen (z.B. TÜV, Dekra, KÜS), zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Betrieben und Kfz-Zulassungsbehörden für etwa 5 € erhältlich. Die Plaketten gelten in allen deutschen Umweltzonen gleichermaßen, wie beispielsweise in Mannheim, Stuttgart, Berlin, Köln oder Hannover.

Die Umweltzone wird an ihren Grenzen mit den folgenden Verkehrzeichen gekennzeichnet:

Auf dem Zusatzschild ist zu erkennen, mit welcher Plakette man hineinfahren darf. Am Ende der Umweltzone steht ein Aufhebungsschild.

Wie in allen anderen deutschen Kommunen, die eine Umweltzone eingerichtet haben, wird die Beschränkung der Kfz auch in Frankfurt am Main in einem Stufenplan erfolgen, damit sich Fahrzeughalter rechtzeitig auf Veränderungen der Zufahrtberechtigung einstellen und ihre Entscheidungen über die Anschaffung oder Nachrüstung von Fahrzeugen daran ausrichten können. Während in der 1. Stufe ab Oktober 2008 alle Plaketten (rot, gelb, grün) erlaubt sind, dürfen in der 2. Stufe (2010) nur noch gelbe und grüne und in der 3. Stufe (2012) ausschließlich Fahrzeuge mit grünen Plaketten fahren.

Die Umweltzone betrifft nicht nur die Menschen, die innerhalb der Zone wohnen, sondern natürlich auch die Pendler, Gewerbetreibenden und Besucher einer Stadt. Bezüglich der Pkws muss berücksichtigt werden, dass in der ersten Stufe zur Einführung der Umweltzone nur die Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen, die gar keine Plakette bekommen. Dies betrifft in Frankfurt am Main etwa 3 % der Benzin-/Gas-Pkw und 5 % der Diesel-Pkw.

Deutlich stärker betroffen sind die Gewerbetreibenden innerhalb und außerhalb der Umweltzone. Bei den leichten und mittelschweren Nutzfahrzeugen ist der Anteil an Fahrzeugen, die keine Plakette bekommen, deutlich höher als bei den Pkws. Besonders betroffen sind Fahrzeuge von Handwerkern, die häufig nur eine geringe Laufleistung haben und entsprechend lange genutzt werden. Wettbewerbsvorteile haben jedoch diejenigen, die sich frühzeitig ein schadstoffarmes Fahrzeug angeschafft haben. So kann ein Fahrzeug mit grüner Plakette in alle deutschen Umweltzonen einfahren.

Die Kennzeichnungsverordnung lässt für bestimmte Fahrzeuge auch ohne Plakette die Einfahrt in die Umweltzone zu:

  • mobile Maschinen und Geräte,
  • Arbeitsmaschinen,
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
  • Kranken- und Arztwagen,
  • Kfz für Menschen mit Behinderungen (aG, H, Bl),
  • Oldtimer mit H oder 07-Kennzeichen,
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Straßenreinigung)
  • sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und Nato.

Außerdem können unter bestimmten Umständen kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone erteilt werden. Dabei gilt der Grundsatz „Nachrüstung vor Ausnahme“. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind beim Straßenverkehrsamt (36.33), Mainzer Landstraße 323, 60326 Frankfurt, Telefon 069 / 212 40582, E-Mail ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de einzureichen. Wer mit einem Fahrzeug ohne Plakette in die Umweltzone einfährt, muss ein Bußgeld von 40 € entrichten. Zusätzlich gibt es einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Ohne Frage stellt die Umweltzone einen großen Eingriff in das Frankfurter Verkehrsgeschehen dar. Allerdings überwiegen die positiven Effekte deutlich. Die Umweltzone trägt zur Ver-besserung der Luftqualität und damit zur Erhöhung der Lebensqualität zum Wohle aller Menschen, die in Frankfurt am Main leben und arbeiten, bei. Langfristig ist die Umweltzone ein Schritt zur Verbesserung der Standortqualität und damit ein Baustein, die Attraktivität von Frankfurt am Main zu erhalten.

Alle Infos zur Frankfurter Umweltzone unter www.umweltzone.frankfurt.de* oder über das Umwelttelefon, Telefon 069 / 212 39100, E-Mail umwelttelefon@stadt-frankfurt.de .

Autorin: Dr. Manuela Rottmann
Stadträtin, Dezernat für Umwelt und Gesundheit, Frankfurt am Main

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